30.03.2022 - 10 Ordnungsbehördliche Verordnung zur Darbietung v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsfrau Vogelheim (Grüne) äußert, dass die Straßenmusik ein wichtiges Element für eine belebte Innenstadt sei. Die Verordnung diene dazu, ohne komplizierte Genehmigungsverfahren die Straßenmusik auf mehr Plätzen und Straßen zu ermöglichen. Die Grüne-Fraktion unterstütze dies und stimme zu.

 

Ratsherr Tillmann (SPD) schließt sich seiner Vorrednerin an und bedankt sich bei der Verwaltung für die entsprechende Vorbereitung. Der Antrag sei von der SPD-Fraktion gestellt worden und es sei erfreulich, dass diese Verordnung im Kulturausschuss verlängert wurde.

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Beschluss:

Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater sowie des Hauptausschusses beschließt der Rat einstimmig die befristete Außerkraftsetzung des grundsätzlichen Erlaubnisverfahrens für ein weiteres Jahr bis zum Ende des 1. Quartals 2023 sowie die Verlängerung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Darbietung von Straßenmusik im Bereich der Aachener Innenstadt bis zum Ablauf des 31.03.2023.