28.04.2022 - 10 Beschluss über die Kommunale Klassenrichtzahl i...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Fischer weist darauf hin, dass aus seiner Sicht in Brand gegebenenfalls perspektivisch der Bedarf für acht Züge bestünde. Hierbei seien auch die Neubaugebiete zu berücksichtigen. Dies müsse frühzeitig geprüft und in den Blick genommen werden.

 

Herr Auler teilt die Einschätzung von Herrn Fischer. Er verweist darauf, dass dies auch bereits in der Bezirksvertretung diskutiert worden sei. Die Kapazitäten in Brand seien begrenzt, sowohl im Bereich der Kindertagesbetreuung als auch im Bereich der Schulen. Das Schulgebäude Brander Feld sei mit einer Aufstockungsmöglichkeit versehen. An der Marktschule gäbe es die Option der Aufstockbarkeit aufgrund von Denkmalschutz jedoch nicht.

 

Frau Keller bedauert, dass die MGS Mataréstraße nicht weiter ausgebaut werden könne, da die Schule ihrer Meinung nach gerade in diesem Quartier eine wichtige Funktion einnehme.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl gemäß Ausführungsverordnung zu  § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW auf 121 zu bildende Eingangsklassen im Schuljahr 2022/2023.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage