26.04.2022 - 4 Verwendung von Ersatzgeldern

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Thiem teilt in Ergänzung zur Vorlage mit, dass im Vergleich zur Auflistung der Ersatzgeldverwendung, welche dem Naturschutzbeirat in der Sitzung im September 2021 zugegangen ist, eine neue Maßnahme hinzugekommen sei. Es handele sich hierbei um eine Waldentwicklungsmaßnahme an der Lütticher Straße.

 

Herr Mayr wünscht, dass die Ersatzgeldausgabe in Höhe von 50.000,00 € für die Maßnahme „Landschaftsschutz mit Projektträger“ zukünftig differenzierter dargestellt werde.

 

Herr Prof. Dr. Wagner bittet um Erläuterung des Zusammenhangs der Ersatzgeldliste aus September 2021 und der aktuellen Vorlage im Hinblick auf die Finanzierung der NABU Naturschutzstation. Für ihn sei nicht nachvollziehbar, aus welchem Grund im Jahr 2021 eine Finanzierung in Höhe von 21.756,00 € erfolgt sei und im Jahr 2022 lediglich in Höhe von 2.910,40 €. Dazu gibt Frau Thiem bekannt, dass eine Finanzierung der Naturschutzstation zu 20% aus den in dem jeweiligen Vorjahr vereinnahmten Ersatzgeld erfolge. Die Höhe hänge somit von den Ersatzgeldeinnahmen des jeweiligen Vorjahres ab und differiere insofern jährlich. Herr Dr. Engels ergänzt, dass die Naturschutzstation zu 80 % durch Fördergelder des Landes finanziert werde und zu 20% durch die Stadt. Der 20%ige städtische Anteil beinhalte zum Teil Ersatzgeld.

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.