28.04.2022 - 4 Spielhallen - Erlaubnisgenehmigung nach dem Glü...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Datum:
- Do., 28.04.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Heider erklärt, dass dieses Thema bereits im Rat besprochen und dort die Haltung der Stadt Aachen schon gut formuliert worden sei, Spielhallen möglichst nicht in Nähe von Kinder- und Jugend-Einrichtungen zu betreiben. Dies sei auch als Signal an das Land zu verstehen, dass die Rechtslage in diesem Bereich geändert werden sollte.
Frau Keller schließt sich den Ausführungen von Frau Heider an. Sie spricht die Spielhalle in der Zeppelinstraße an, die aus ihrer Sicht nahe an der Schule gelegen scheine und bittet darum, darauf zu achten.
Frau Opitz bittet um Erläuterungen, inwiefern die Stadt Aachen Einfluss auf Genehmigungen nehmen könne.
Herr Wichterich, Teamleiter im städtischen Fachbereich Sicherheit und Ordnung, erklärt, dass der Abstand grundsätzlich nach dem Staatsvertrag einzuhalten sei. Dies gelte jedoch nicht für Bestandsspielhallen. Da in Aachen fast ausschließlich Bestandsspielhallen angesiedelt seien, gebe es in dieser Sache für die Stadt Aachen keinen Ermessensspielraum, dies bei der Erlaubnismitteilung zu berücksichtigen. Die Bezirksregierung habe hierzu einen Erlass herausgegeben, wonach eine Abstandsregelung nicht durchzusetzen sei.
Frau Opitz fragt nach, ob das Versagen einer Erlaubnis möglich wäre, wenn ein Besitzerwechsel erfolge.
Dies wird von Herrn Wichterich verneint, da es bei der Prüfung um das Objekt gehe und nicht um den oder die Besitzer*in.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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