26.04.2022 - 3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Grehling betont, dass die in der Vorlage genannten Zahlen und die entsprechende Mittelbereitstellung nicht als Spitzabrechnung verstanden werden dürfe. Es handele sich vielmehr um die Aufstockung des Topfes, aus dem die entsprechenden Leistungen zur Vorfinanzierung der Asyl- und Unterbringungsaufwendungen und -auszahlungen aufzubringen seien. Noch sei keine verlässliche Prognose abzugeben, welchen nachhaltigen Kostendeckungsgrad die Hilfestellungen von Bund und Land tatsächlich ergeben würden. Aus dem Grunde habe man sich dazu entschieden, den nicht eingeplanten Mehrertrag zur Absicherung der Handlungsfähigkeit in voller Höhe zu verwenden. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Mittel für den Haushalt der Stadt Aachen verloren seien. Die noch folgenden Erstattungsleistungen würden sich noch stark bemerkbar machen und somit einen wahrscheinlich großen Teil des Betrags wieder freisetzen können. Die Höhe der Mittelbereitstellung erfolge in erster Linie aus Sicherheitsgründen.

 

Frau Göddenhenrich-Schirk berichtet, dass das Risiko aufgrund der zu erwartenden Kostenerstattung überschaubar sei. Man könne sich als Stadt Aachen glücklich schätzen, dass die Möglichkeit einer solchen Vorfinanzierung der notwendigen Leistungen gegeben sei. Rückfragen oder Einwände gegen die beschriebene Vorgehensweise bestünden folglich nicht.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen einstimmig zur Sicherstellung der Unterbringung von Flüchtlingen und zur Zahlung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylBLG) im Rahmen des Ukraine-Krieges beim PSP-Element 4-100803-951-8 „Sonderaufwendungen Ukraine“ außerplanmäßige Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro und beim PSP-Element 4-050202-902-8 „Grundleistungen Lebensunterhalt Geldleistungen §§3,5 AsylBLG“ überplanmäßige Mittel in Höhe von 5 Mio. Euro bereitzustellen, gedeckt aus einem außerplanmäßigen Ertrag in Höhe von 15 Mio. Euro aus einer Abschlagszahlung aus der Abrechnung mit der Städteregion Aachen bezüglich der Regionsumlage aus Vorjahren.