25.05.2022 - 3 Standortentwicklung Schleidener Straße | Ecke M...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Mi., 25.05.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Hergarten (FB 61) stellt das Projekt vor und erläutert, dass es sich um ein Projekt der RWTH Aachen in Verbindung mit der Stadt Aachen im Rahmen eines Wettbewerbs handelt. Frau Hergarten stellt die Platzierungen vor und erwähnt, dass die ersten drei Plätze ein Preisgeld erhalten haben.
Herr Hoffner bedankt sich bei Frau Hergarten für die Vorstellung und bringt an, dass sich die Studenten sehr viel Mühe gegeben haben. Laut Herr Hoffner muss im Zentrum von Walheim etwas ändern; er mache sich jedoch Sorgen wie die Zufahrt zum neunen REWE Markt funktionieren soll. Das Problem sei die anliegende Tankstelle. Für Herr Hoffner ist es am wichtigsten, dass die Bürger*innen so wenig wie möglich eingeschränkt werden. Der Politik sei es wichtig, dass die Bürger*innen sich wohlfühlen.
Frau Hergarten erläutert zu den Sorgen von Herrn Hoffner, dass die Studenten keine Verkehrsexperten seien und sich darüber Gedanken machen werden und ein Gutachten über die Verkehrssituation angefertigt werden muss, falls es zu einer Bebauung kommt.
Herr Gilles kommt zu Wort und erörtert die Beteiligung der Stadt. Der Inhaber des Grundstücks Herr Nepomuck könnte auch ohne Beteiligung der Stadt oder Studenten einen Vorschlag einreichen. Außerdem fragt er nach der Höhe des geplanten Gebäudes.
Frau Hergarten fügt hinzu, dass das Projekt eine Hilfestellung für Herrn Nepomuck sei. Außerdem erläutert Sie, dass die Höhe nach hinten raus, zu den Grundstücken der Bürger*innen, zwischen 5-15 Meter liegt. Sie bringt an, dass es sich um einen Sonderbau handelt. Daraufhin erfragt Herr Gilles den Unterschied zwischen einem Sonderbau und einem „normalen Bau“.
Frau Hergarten erklärt, dass es sich aufgrund des Einzelhandels um einen Sonderbau handelt und das Grundstück somit mit 80% der Fläche bebaut werden darf.
Frau Opitz bedankt sich ebenfalls bei Frau Hergarten und fragt nach, ob ein völlig anderer Entwurf als Antrag vorgelegt werden kann?
Frau Hergarten bejaht dies; das Projekt ist aber eine ideale Variante.
Frau Nußbaum wirft die Frage auf, ob sich die befürchtete Verschattung durch eine terrassenförmige Bauweise auch im Hinblick auf die offene Gestaltung des treibhausartigen Daches (Siegerentwurf Dachfarm) etwas herausnehmen bzw. verhindern lässt. Frau Hergarten erläutert, dass es trotzdem Schatten werfen wird, da PV-Anlagen und Sonnenschutz vorgesehen sind.
Herr Jumpers fragt, ob das Mischgebiet dort so bestehen bleibt oder aufgehoben werden soll. Frau Hergarten verweist auf den Bebauungsplan, welcher in Zukunft entworfen wird. Daraufhin äußert Herr Jumpers, dass dies seiner Meinung nach, acht bis zehn Jahre dauern wird.
Herr Kiemes stellt sich die Frage, wie der Bau sich im Gesamtbild der Umgebung einbringt und wann Herr Nepomuck die angesprochenen Gutachten vorlegen muss. Frau Hergarten verweist auf die in der Präsentation angesprochene Ausstellung; dort könne man die Umgebung inklusive Bau sehr gut erkennen; die Gutachten müssen bei Startschuss der Politik vorgelegt werden.
Frau Nußbaum fragt, wie die Eigentumsverhältnisse für das gegenüberliegende Grundstück sind und um ins Bild von Herrn Kiemes zu bleiben, ob für dieses brachliegende Areal bereits Planungen existieren, die sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Frau Hergarten antwortet, dass sie über keinerlei Informationen zu den Eingentumsverhältnissen oder zukünftigen Planungen verfügt.
Anlagen zur Vorlage
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2,1 MB
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358,8 kB
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59,3 kB
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