01.06.2022 - 4 Altstadtquartier Büchel – Abschluss der vorbere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Jansen trägt die Powerpointpräsentation „Abschluss der vorbereitenden Untersuchung Antoniusstraße – Mefferdatisstraße“ vor, die in ALLRIS einsehbar ist. Dabei berichtet er, dass es ein Abschöpfungsrecht der Stadt gäbe, wenn durch bauliche Veränderungen der Stadt Grundstücke von anderen Eigentümern als der Stadt Aachen in ihrem Wert steigen würden.

 

Herr Moselage fragt wozu der Sanierungsplan diene, weil es doch zusätzlich einen Bebauungsplan gäbe.

 

Herr Jansen erklärt, dass Sanierungspläne überall dort nützlich seien, wo es besondere Probleme gäbe. Dort würden diese zeitlich und räumlich begrenzt zur Lösungsfindung eingesetzt.

 

Frau Diepelt hinterfragt, warum die Antoniusstraße dreimal im Vortrag genannt ist.

 

Herr Jansen begründet dies mit 3 Festsetzungstypen in dem Bereich der Antoniusstraße. So sei im Ostteil die Konzentration der Prostitution geplant, wobei andere Pläne für die übrigen Bereiche vorlägen.

 

Herr Dr. Otten möchte wissen, ob die Stadt haften würde, wenn es trotz der Baumaßnahme zu keiner Wertsteigerung der Grundstücke käme.  Zudem fragt er, ob bereits Eigentumsübertragungen bekannt geworden seien.

 

Dies verneint Herr Jansen. Er sagt, wenn keine Wertsteigerung erzielt werden würde, würde auch keine solche abgeschöpft werden.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat den Beschluss der 1. Änderungssatzung für das Teilgebiet "Altstadtquartier Büchel" im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Innenstadt" der Stadt Aachen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen

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