14.06.2022 - 11 Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK), Maßnahm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Nositschka fragt, ob es nicht möglich sei, bei jüngeren Heizungsanlagen eine höhere Förderung zu gewähren.

Herr Peukert erwidert, dass man jetzt ja schon extra das Alter der Anlagen heraus genommen habe aber eine Erhöhung derzeit nicht geplant sei.Man wolle hier aber gerne noch einmal nachprüfen.

Ratsfrau Brinner hält die Anpassung für klug. Sie stellt die Frage, ob man nicht Denkmäler oder auch Gewerbeimmobilien noch stärker fördern könne.

Ob man Anlagen mit Biomasse nicht kennzeichnen könne mit dem Hinweis, dass es sich hierbei nicht um die optimalste Lösung handele, möchte Frau Fitter wissen. Und ob die Stadt gegebenenfalls Flächen zur Einhaltung der Abstandsregelungen im EFH Bereich zur Verfügung stellen könne.

Herr Peukert sagt zu, sich diesbezüglich mit den Kolleg*innen der anderen Abteilungen bzw Fachbereiche in Verbindung zu setzen.

Herr Nositschka möchte wissen, wie die Stadt sicherstellen könne, dass die Antragsteller von Mehrfamilienhäusern nicht die investiven Kosten der Sanierung vollumfänglich auf die Miete umlegen würden und somit doppelt kassieren würden.

Diesbezüglich sei man auf Hinweise angewiesen, antwortet ihm Herr Peukert.  Eigene Kontrollen fänden ansonsten nicht statt.

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Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt & Klimaschutz stimmt den Ausführungen der Verwaltung und

  1. Aufhebung des Gebäudealters als Vorgabe
  2. Erhöhung und Ausbau des Förderbausteins Gebäudetechnik 8.2
  3. Erhöhung und Ausbau des Förderbausteins Bonus 8.3
  4. Aufnahme eines neuen Fördergegenstandes in die Richtlinie

 

zum 01.07.2022 zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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