08.06.2022 - 13 Beitritt des Kreises Euskirchen zum Zweckverban...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Die Oberbürgermeisterin teilt mit, dass ein geänderter Beschlussvorschlag vorliege. Außerdem müsse noch eine steuerliche Prüfung erfolgen. Herr Kohl werde nun die Thematik kurz erläutern.

 

Herr Kohl erläutert, dass der Kreis Euskirchen seit längerem Interesse am ZEW-Beitritt geäußert habe. Die Gespräche seien im vergangenen Jahr konkreter geworden, die daraus resultierende Satzungsänderung und Einstandsvereinbarung liegen dem Rat vor. Für den Kreis Euskirchen sei im ersten Schritt die Übertragung der Aufgabe der Sperr- und Hausmüllentsorgung interessant. Aus Sicht des ZEW wird dadurch eine gesichertere Auslastung des MVA - Kontingents erreicht und ein weiterer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft getan. Man wolle nämlich mehr Abfälle recyceln und nicht mehr der thermischen Verwertung zuführen. Es seien Abfälle, die der MVA entzogen werden, daher sei es vorteilhaft, ein größeres Einzugsgebiet und größere Mengen zu haben, die MVA werde dadurch noch relativ gut ausgelastet.

Der Kreis Euskirchen habe am 06.04.2022 den Beitritt beschlossen. Der Kreistag habe allerdings nur unter Vorbehalt zugestimmt, da der Steuerberater und der Wirtschaftsprüfer der Ansicht waren, dass eventuell Umsatzsteuer auf die Gebühren, die der ZEW erhebt, nochmal zu entrichten seien. Es habe längere Diskussionen gegeben, die am Ende zwar zur Überzeugung des Steuerberaters geführt haben, eine gewisse Verunsicherung jedoch entstanden sei, sodass der Kreis Euskirchen bzw. die Kreisverwaltung auf eine verbindliche Auskunft vom Finanzamt bestanden habe. Dies könnte zu Verzögerungen führen, eine Übernahme zum 01.01.2023 könne evtl. nicht erfolgen, was jedoch unproblematisch sei, da derzeit die Abfälle in das EGN-Kontingent geliefert werden.

 

Die Oberbürgermeisterin bedankt sich für die inhaltliche Ausführung und erläutert, dass das Prinzip der Kreislaufwirtschaft umso besser sei, da es den Zielen in der Nachhaltigkeit entspreche.

Reduzieren

Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Kreises Euskirchen zum ZEW auf Grundlage der im Entwurf als Anlagen 1 und 2 vorgelegten Einstandsvereinbarung und geänderten Verbandssatzung zu.

Der Rat der Stadt stimmt notwendigen nachträglichen Änderungen an Verbandssatzung und Einstandsvereinbarung, die z.B. von der Bezirksregierung noch gewünscht werden und die die wesentlichen Inhalte und Regelungen nicht in Frage stellen, zu.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=113565&selfaction=print