23.08.2022 - 5 Festlegung Stadtumbaugebiet Beverau gemäß § 171...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 23.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Schaadt dankte der Verwaltung und sagte, die Grüne Fraktion unterstütze den Vorschlag. Er stellte heraus, dass das Bebauungsplanverfahren Branderhof und der Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes Beverau nicht miteinander verknüpft seien. Hier entstanden wohl Missverständnisse bei den Bürger*innen. Er regte daher eine noch intensivere Bürgerbeteiligung an.
Frau Wallraff bedankte sich bei der Verwaltung und sagte, die SPD Fraktion unterstütze den Vorschlag. Sie verwies darauf, andere Bereiche nicht aus dem Blick zu verlieren und merkte an, der Driescher Hof benötige ebenfalls Unterstützung.
Herr Baal führte aus, dass durch den Bau der Kindertageseinrichtung, die Sanierung der Doppelscheune und das Nachbarschaftsprojekt eine identitätsstiftende Landmarke entstehe, die Nachbarschaftshilfe implementiere. Das zuständige Bauministerium sei sehr angetan von dem Projekt, weshalb es eine Förderung zu 100 % bewilligt habe. Daher sei nun ein Bebauungsplan für die durch den Abriss der Reithalle entstandene Grünfläche notwendig, der festlege, was angemessen ist.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage des fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Beverau den Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes Beverau gemäß §171b Bau GB zu fassen. Die räumliche Abgrenzung des Stadtumbaugebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Beschluss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf der Grundlage des fortgeschriebenen integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Beverau den Beschluss zur Festlegung des Stadtumbaugebietes Beverau gemäß §171b BauGB zu fassen. Die räumliche Abgrenzung des Stadtumbaugebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.
Anlagen zur Vorlage
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