16.08.2022 - 5 Preissteigerung von Baumaterialien - Verlängeru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 16.08.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat II
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Frau Grehling weist - wie bereits im Sachstandsbericht zum Haushalt angedeutet - darauf hin, dass sich die Preissteigerungen von Baumaterialien bei der Stadt Aachen mittlerweile deutlich bemerkbar machen würden. Das bereits aufgeführte Beispiel der Hüllsanierung des Inda-Gymnasiums verdeutliche dies. Im internen Kreis habe sie bereits versucht einen Hinweis zu geben, ob vielleicht der ein oder andere Politiker Automatismen in Bezug auf Fördermechanismen über entsprechende Anträge etc. zu erreichen versuchen könne, unabhängig davon, ob es sich um Landes- oder Bundesförderungen handeln würde. Ansonsten würden den Kommunen bei derartigen Preissteigerungen große Probleme hinsichtlich der Umsetzung von Investitionsvorhaben drohen, da immer eine Deckung aus einer anderen Maßnahme herangezogen werden müsse. Des Weiteren möchte ich sie um Verständnis dafür bitten, dass die angekündigte Vorlage zum Inda-Gymnasium für den Rat sehr kurzfristig zur Verfügung gestellt werde.
Herr Casper würde gerne in Erfahrung bringen, wie Investitionsvorhaben vor dem Hintergrund der Baupreissteigerungen zunächst in den betroffenen Fachbereichen und anschließend in der Gesamtverwaltung intern priorisiert würden. Dies sei wichtig, um der Politik einen Überblick zu verschaffen, welche Baumaßnahmen von der Preisstoffgleitklausel betroffen seien und möglicherweise gegenüber anderen Maßnahmen vorgezogen würden.
Frau Grehling erläutert, dass eine differenzierte Betrachtung vorgenommen werden müsse. Bei laufenden Vertragsverhältnissen könne keine Priorisierung vorgenommen werden, da diese abzuwickeln seien. Bei bereits in die Wege geleiteten Ausschreibungen könne eine Aufhebung einer solchen Vergabe dann erfolgen, wenn dies mit der Erwartung einer höheren Wirtschaftlichkeit im Einklang zu bringen sei. Es bestünde folglich keine Priorisierung der Vorhaben von Seiten der Verwaltung. Der Fokus liege vielmehr darauf, die Ausschreibungsreife der vorgesehenen Maßnahmen abzusichern. Ein gewisser Spielraum sei dadurch gewährleistet, dass bekanntlich innerhalb eines Haushaltsjahres nur ein Teil des etatisierten Investitionsvolumens auch tatsächlich zur Umsetzung gelange. Andernfalls könnten Preissteigerungen bei Maßnahmen wie der Brücke Turmstraße oder dem Inda-Gymnasium auch gar nicht aufgefangen werden. Für die Haushaltsplanung stehe nun die Aufgabe an, Kostenrisiken bei vorgesehenen Vorhaben, auch über Stoffpreisgleitklauseln hinaus, zu kalkulieren und im Plan entsprechend zu implementieren.
Ratsherr Allemand berichtet aus der bekannt schwierigen Praxis der Baubranche mit Preissteigerungen von 100 bis 120%, so dass derzeit jede mögliche Hilfestellung gerne mitgenommen werde, so auch die Stoffpreisgleitklausel. Seiner Erfahrung nach sei die Klausel jedoch lediglich eine Verlagerung des Risikos.
Frau Grehling stimmt Ratsherrn Allemand grundsätzlich zu. Die Stoffpreisgleitklausel sei jedoch ein Indiz dafür, dass die heute abgeschlossenen Verträge teurer seien als dies zur Zeit der Planung noch der Fall gewesen sei. Bei den meisten Produktgruppen seien die Kostenindizes deutlich gestiegen. Mit dieser Entwicklung müssten die Kommunen als Bauherren in der Haushaltsbewirtschaftung und -planung umgehen. Als zusätzliche Herausforderung neben den Kostensteigerungen stelle sich zunehmend heraus, für bestimmte Ausschreibungen überhaupt noch Bieter zu finden.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden bedankt sich bei Frau Grehling für die Ausführungen. Eine Wortmeldung aus dem Zuschauerbereich sei von ihm registriert worden. Jedoch dürfe er gemäß der Geschäftsordnung leider weder Wortbeiträge noch Fragen, wenn sie nicht von Ausschussmitgliedern kämen, zulassen. Auch Frau Grehling weist daraufhin, dass eine inhaltliche Diskussion auf Basis der Wortmeldung aus dem Zuschauerbereich aufgrund der Satzung nicht zulässig sei. Der Ausschussvorsitzende Herr Linden biete dennoch gerne an, die Wortmeldung abzugeben und dann zu prüfen, wie damit umgegangen werden könne.
Herr Yannic Schmitt, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft der Stadt Aachen, stellt sich dem Gremium vor. Er berichtet davon, dass die Aufnahme der Stoffpreisgleitklausel auf Initiative seines Hauses aufgenommen worden sei. Er bedanke sich, dass die Stadt Aachen hierzu bereits den entsprechenden Ratsbeschluss am 08.06.2022 getroffen habe. Es sei erwähnt worden, dass die Sanierung des Inda-Gymnasiums rund 1,5 Mio. Euro teurer werde als geplant. Aus seiner Sicht sei dies ein klassischer Fall für eine Ausschreibung mit Anwendung der Stoffpreisgleitklausel gewesen. Dies sei jedoch im vorliegenden Fall nicht passiert. Er würde gerne die Gründe dafür in Erfahrung bringen.
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden bittet aufgrund des Besagten zur Geschäftsordnung diese Frage der Fachverwaltung in schriftlicher Form zukommen zu lassen.
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig, die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln bei städtischen Vergabeverfahren entsprechend des ergänzenden Verlängerungserlasses des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 22.Juni 2022 über den ursprünglichen Regelungsumfang hinaus auszuweiten und die empfohlenen Vergabeverfahren bis zum 31.12.2022 anzuwenden.