16.08.2022 - 3 Mobilitätswende umsetzen: ÖPNV-Ausbau 2023 - E...

Beschluss:
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Beratung

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden verweist darauf, dass die Vorlage aus dem Mobilitätsausschuss zur Behandlung an den Finanzausschuss weitergegeben worden sei. Frau Grehling habe im Rahmen des Berichtswesens bereits erläutert, dass die Finanzierung für die Jahre 2023 und 2024 gewährleistet sei.

 

Herr Casper berichtet von Unklarheiten, die sich für die SPD-Fraktion ergeben hätten. Der Arbeitskreis ÖPNV-Finanzierung habe bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Vorschläge für eine nachhaltige Finanzierung unterbreitet. Daher sei fraglich, ob es richtig sei, den zweiten Schritt, also den Beschluss der konkreten Maßnahmen zum Ausbau des ÖPNV, bereits vorher zu gehen. Des Weiteren sei die Frage zu klären, inwieweit gewährleistet werden könne, dass die ASEAG ausreichend Personal für die Erweiterung des Ausbaus zur Verfügung habe. Unklarheit bestehe ferner darin, wie eine Evaluierung der Wirksamkeit der neuen Linien vorgenommen werde und warum die ASEAG nicht auf die Frage aus dem Mobilitätsausschuss eingegangen sei, wie die künftige ÖPNV-Finanzierung aus ihrer Sicht gestaltet werden könne. Hier bestünde für die Zukunft Verbesserungsbedarf.

 

Ratsherr Neumann richtet die Bitte an Frau Grehling, zu berichten, was seit dem Beschluss im Mobilitätsausschuss im Juni in der Verwaltung passiert sei. Des Weiteren möchte er darum bitten, dass im Finanzausschuss die Frage der Finanzierung im Fokus stehen solle, nicht die konkreten Maßnahmen, welche im Mobilitätsauschuss sehr ausführlich diskutiert worden seien. Die Frage der langfristigen Finanzierung stehe im Anschluss beim Treffen des Arbeitskreises an.

 

Ratsherr Baal führt aus, dass die Einwendungen des Herrn Casper im Grunde das „Henne-Ei-Problem“ der Mobilität darstellen würden. Ohne die Konkretisierung von Maßnahmen könne kein Finanzierungsbedarf abgeschätzt werden, gleichzeitig könne ohne eine sichergestellte Finanzierung kein Beschluss zu konkreten Maßnahmen getroffen werden. Aus diesem Grunde sei seine Fraktion einverstanden mit der Vorgehensweise, dass die erheblichen finanziellen Belastungen in der Mittelfristplanung hier vorgestellt würden und somit bereits im Vorfeld der Haushaltsverabschiedung darüber beraten werden könne. Die Auseinandersetzung mit dem Thema werde aber im anschließenden Arbeitskreis erfolgen. Daher sei die Frage zu stellen, was der Finanzausschuss beim vorliegenden Tagesordnungspunkt eigentlich genau beschließen solle. Den Beschlussvorschlag in der Vorlage empfinde er als ein wenig kryptisch, da er sehr umfangreich sei und meist mit dem Hinweis „unter Vorbehalt“ markiert sei. Eine mögliche Lesart sei z. B., dass jede Stellungnahme der Bezirksvertretungen nach der heutigen Sitzung zwingend als beschlossen gelten würden. Das dies so beabsichtigt sei, könne er sich jedoch nicht vorstellen, denn der Mobilitätsausschuss betreibe ja keine Flickschusterei, sondern es würden vielmehr die Stellungnahmen der Bezirksvertretungen zusammengeführt und in das Gesamtpaket etabliert.

Hinsichtlich der Bereitstellung der notwendigen Mittel für das Jahr 2023 habe seine Fraktion die Signale so verstanden, dass eine Deckung aus den Erträgen der Stellplatzablöse gegeben sei. Für das Jahr 2024 wäre zumindest eine Teilfinanzierung hieraus gewährleistet. Im Arbeitskreis solle anschließend vorgestellt werden, welche Maßnahmen darüber hinaus zur Finanzierung des Gesamtpaketes möglich seien. Aus Sicht seiner Fraktion sei dabei jedenfalls ein direkter Wirkungszusammenhang zwischen Finanzierung und Maßnahme zu vermeiden. Es könne beispielsweise kaum beabsichtigt sein, die Finanzierung einer Buslinie in einem Bezirk durch die Erhöhung der Gebühren für Bewohnerparkausweise in der Innenstadt vorzunehmen, denn wenn sich in der Praxis zeigen würde, dass diese Erhöhung faktisch nicht zu entsprechenden Mehreinnahmen führen würde, müsse man beim einem solchen Wirkungszusammenhang die Buslinie wieder einstellen.

Er sei optimistisch, dass spätestens bis zur Haushaltsverabschiedung ein Finanzierungskonzept gestrickt werden könne, welches auch mittelfristig ausreichend Spielraum geben würde. Seine Fraktion sei dafür bereit. Dabei müsse jede Finanzierungsform auf ihre Wirkung überprüft werden. Es solle jedoch kein Automatismus entstehen, dass eine bestimmte Maßnahme immer dann angepasst werde, wenn ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf aus dem Mobilitätsbereich angemeldet würde. Das Thema Mobilitätswende sei in seiner gesellschaftlichen Frage von solcher Bedeutung, dass es auch von der Stadtgesellschaft insgesamt zu tragen sei. Dabei müsse sowohl Wert auf eine soziale Ausgewogenheit gelegt werden als auch auf eine nachhaltige Stabilität der Finanzierung, so dass nicht je nach geplanter Maßnahme regelmäßig nachgesteuert werden müsse.

 

Frau Grehling führt aus, dass das Problem in der Tat, wie im Beschlussvorschlag verankert, darin bestehe, in welcher Reihenfolge, welche Beratungen in welcher Tiefe geführt würden. Entscheidend sei letztlich auch das Verständnis über den Beschluss.

Auf die von Herrn Casper gestellte Frage nach der Personalpolitik der ASEAG könne sie jedoch keine Antwort geben, da ihr die Fahrpersonalgewinnungsstrategie des Unternehmens nicht bekannt sei. Sie verweist darauf, dass zu dieser Thematik auch noch eine Ratsanfrage der SPD-Fraktion offen sei. Eine solche Diskussion sei grundsätzlich besser im Aufsichtsrat der ASEAG zu führen.

Für sie sei insbesondere die Frage wichtig, wie die Vorlage zu verstehen sei. Der Beschluss des Mobilitätsausschusses habe die Fortentwicklung des Nahverkehrs und die damit einhergehende Bestellung der Linienerweiterungen bestätigt. Dies sei vorbehaltlich einer verbindlichen Haushaltsplanung sowie einer Fortschreibung des Nahverkehrsplans erfolgt. Dieser Nahverkehrsplan sei Grundlage für die Ausgestaltung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags der ASEAG, somit das von der Stadt geforderte Leistungspaket. Dessen Beschlussfassung schaffe letztendlich Verbindlichkeit hinsichtlich der Umsetzung der Linienerweiterungen durch die ASEAG. Die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans werde voraussichtlich mit einer entsprechenden Vorlage im September in die relevanten Gremien eingebracht.

In den geführten Vorgesprächen sei die Hoffnung geäußert worden, dass es der Kämmerin gelingen könne, einen Vorschlag zu machen, wie die im Raum stehenden 84 Mio. Euro für die langfristige Umsetzung der Mobilitätswende finanziert werden können. Unabhängig davon, dass die Mittelfristplanung des Haushalts einen entsprechenden Zeitkorridor gar nicht abdecken würde, sei dies jedoch nicht möglich. Sie sei des Weiteren der Ansicht, dass die konkrete Summe von 84 Mio. Euro zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht als unverrückbare Zielvorstellung definiert werden könne. Mögliche Förderprojekte, weitergehende Planungen etc. könnten diese Summe noch maßgeblich verändern.

Zielsetzung aller Beteiligten sei jedoch zweifelsfrei, den Nahverkehrsplan abzusichern. Dafür sei für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung von erhöhten Fahrgeldeinnahmen ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 2,4 Mio. Euro zu konstatieren, für das Jahr 2024 in Höhe von 4,2 Mio. Euro. Ratsherr Baal habe bereits erwähnt, dass hierfür vordergründig die - seit dem Jahr 2019 mögliche - Verwendung aus der Stellplatzablöse herangezogen werden könne. Dies könne jedoch keine Dauerlösung darstellen. Daher müsse zwingend getrennt werden zwischen einem noch vorzulegenden Gesamtkonzept und der Absicherung des Beschlusses der Fachpolitik hinsichtlich der Linienerweiterungen und der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. Dies könne in der entsprechenden vorliegenden Beschlussfassung sicher entsprechend geschärft werden, sofern notwendig. Es müsse klargestellt werden, dass jedenfalls kein Beschluss über das Gesamtkonzept mit einem Volumen von 84 Mio. Euro mit dem Beschlussvorschlag verbunden sei. Stattdessen werde zunächst der Beschluss im Mobilitätsausschuss, welcher eine Beteiligung des Finanzausschusses explizit vorgesehen habe, zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus sei zu bestätigen, dass die Beschlussfassung über die Finanzierung, nach Vorberatung im Finanzausschuss, letztlich im Rat der Stadt Aachen zu treffen sei. Im anschließenden Arbeitskreis sei sicher über die einzelnen Bausteine einer nachhaltigen und langfristigen Finanzierung zu diskutieren. Dies sei aber nicht Bestandteil der jetzigen Beschlussfassung.

 

Ratsherr Neumann bedankt sich für die Ausführungen und die Klarstellungen. Diesen könne sich die Fraktion Die Grüne anschließen. Sowohl im Mobilitätsausschuss als auch im Finanzausschuss sollte ein deutliches Signal an die ASEAG ausgesendet werden, dass die Umsetzung der vorgestellten Linienerweiterungen gewollt sei. Die Maßnahmen für die Jahre 2023 und 2024 seien im Haushalt abbildbar, auch ohne eine Gesamtfinanzierung der Mobilitätswende sichergestellt zu haben. Wichtig sei nun, die Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

 

Ratsherr Helg würde zur Klarstellung gerne in Erfahrung bringen, wie die Formulierung im zweiten Absatz des Beschlussvorschlages zu verstehen sei. Dort stehe, dass der Finanzausschuss nach Vorberatung im Arbeitskreis das Finanzierungskonzept beschließe. Dies könne sich seiner Meinung nach nicht auf die Sitzung des Arbeitskreises am heutigen Tage beziehen. Die Formulierung sei jedoch im Präsenz getroffen.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden stimmt dem zu und ergänzt, dass der Arbeitskreis ja erst nach dem Finanzausschuss zusammenkommen werde.

 

Ratsherr Baal nimmt die Ausführung des Ratsherrn Helg zum Anlass vorzuschlagen, die Unschärfen im Beschlussvorschlag herauszunehmen. Aus seiner Ansicht sei der angesprochene zweite Absatz entbehrlich. Es könne ja nicht jetzt beschlossen werden, dass man demnächst etwas beschließen werde. Dies könne allenfalls eine Absichtserklärung darstellen und hätte besser in den Erläuterungen aufgeführt sein sollen. Dabei sollte auf die korrekte Grammatik geachtet werden. Es dürfte nicht im Nachhinein dem Protokoll zu entnehmen sein, dass etwas beschlossen worden sei, was in der anschließenden Arbeitskreissitzung mehrheitlich, nichtmehrheitlich oder vereinzelnd vorgetragen werde. Der letzte Absatz sei unproblematisch, da er lediglich eine Kenntnisnahme beinhalte. Im ersten Absatz könne die Kenntnisnahme gerne bestätigt werden, ebenso die Umsetzung der Linienerweiterungen und der Bereitstellung der notwendigen Mittel im Haushalt für die Jahre 2023 und 2024, nicht jedoch die noch nicht erfolgte Finanzierung des Gesamtkonzepts. Es müsse beispielsweise zwingend vermieden werden, dass neue Bescheide über Bewohnerparkgebühren verschickt würden und man im Nachhinein mitgeteilt bekäme, es wäre im Arbeitskreis ein Vorschlag der Verwaltung gewesen, welchem von der Politik nicht widersprochen worden sei. Da es entsprechende Pressemitteilungen in anderen Bereichen bereits gegeben habe, sei hier äußerste Vorsicht geboten. So habe er auch den Hinweis des Kollegen Helg interpretiert.

 

Frau Grehling wiederholt ihre Aussage, dass Klarstellungen am Beschlussvorschlag willkommen seien. Wichtig sei, dass der heutige Beschluss sich auf die Vorbereitung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit den entsprechenden Linienerweiterungen gemäß Vorlage beschränke. Die Sorge des Mobilitätsausschusses sei wohl gewesen, einen Beschluss zu einer Erweiterung zu treffen, ohne dass die entsprechende Finanzierung abgesichert sei. Daher habe man sich für die Beteiligung des Finanzausschuss entschieden. Der Arbeitskreis sei kein instituiertes Gremium mit entsprechender Beschlusskompetenz, daher sei der im Mobilitätsausschuss getroffene Beschluss zweifelsfrei „unsauber“.

Für die Verwaltung stelle es jedenfalls kein Problem gar, wenn der zweite Absatz des Beschlussvorschlags gestrichen würde. Das man vorbehaltlich des Nahverkehrsplans beschließe, sei unumgänglich, da der Nahverkehrsplan die Verbindlichkeit hinsichtlich Linienerweiterungen erst herstellen könne. Dass die Finanzierung für diese Linienerweiterungen im Haushalt abgesichert sei, habe sie bereits zum Ausdruck gebracht. Zur Absicherung, ob dies alles auch so korrekt sei, habe sie am heutigen Tage auch nochmal mit der ASEAG telefoniert und sich dies bestätigen lassen. Sie schlage folglich vor, den zweiten Absatz des Beschlussvorschlags zu streichen und alles Weitere über das Protokoll zur heutigen Sitzung zu erläutern.

 

Frau Göddenhenrich stimmt zu, dass der zweite Absatz gestrichen werden könne. Des Weiteren könne der Vorlage, sofern von Seiten der Mobilitätsverwaltung keine Einwände vorgetragen würden, aus Sicht der Fraktion Die Grüne zugestimmt werden. Die Formulierungen seien zwar in der Tat etwas schwierig, durch die in der Sitzung erfolgten Erläuterungen sei jedoch Klarheit entstanden.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden stellt die Frage in den Raum, ob die heute vorgebrachten Fragestellungen und Einwände durch die Ausführungen abgedeckt seien. Es sei beispielsweise der Punkt der Wirksamkeitsanalyse der Linien angesprochen worden. Des Weiteren sei der Hinweis gegeben worden, ob die ASEAG diese Mehrleistungen personalseitig überhaupt erbringen könne. Zwar sei der Wortbeitrag des Ratsherrn Neumann, dass fachliche Fragen im Mobilitätsausschuss geklärt werden sollten, richtig. Nichtsdestotrotz wäre er dankbar, wenn diese Fragestellungen im Protokoll als Erklärung an den Mobilitätsausschuss vermerkt werden könnten.

 

Ratsherr Baal berichtet von einem redaktionellen Problem auf Seite 5 der Vorlage, in welcher aus dem Mobilitätsausschuss folgendermaßen zitiert werde: „Der Mobilitätsausschuss fordert die ASEAG auf, mit der Vorberatung der Umsetzung der Maßnahme zu beginnen“. Hier stelle er sich die Frage, ob „Vorberatung“ oder „Vorbereitung“ gemeint sei.

 

Im Ausschuss wird Einvernehmen hergestellt, dass „Vorbereitung“ das richtige Wort sei. Ratsherr Baal bittet darum, dies über das Protokoll zu korrigieren.

 

Frau Göddenhenrich berichtet, sie habe die Erläuterungen des Ausschussvorsitzenden so aufgefasst, dass die Fragestellungen im Protokoll vermerkt werden sollen, nicht aber als ein formeller Prüfauftrag vom Finanzausschuss an den Mobilitätsausschuss verstanden werden solle.

 

Dies wird so bestätigt.

 

Frau Grehling möchte in Bezug auf Wirkungsanalysen zum Ausdruck bringen, dass diese auch Bestandteil von Förderanträgen sein könnten. Somit es auch im Interesse der Verwaltung zu prüfen, ob Wirkungsanalysen bei Linienführungen hinterlegt seien. Dies beträfe somit sowohl die Mobilitäts- als auch die Finanzverwaltung. Daher würde sie es als dringende Bitte auffassen, hier Transparenz herzustellen, so dass bei Förderaktivitäten mit möglichen Problemen umgegangen werden könne.

 

Zusammenfassend hält der Ausschussvorsitzende Herr Linden fest, dass die Vorlage zunächst noch nicht für Alle die erforderliche Klarheit geschaffen habe. Daher empfinde er die geführte Debatte und die gestellten Fragen als richtig. Gleichzeitig seien die von Frau Grehling getätigten Aussagen sehr klarstellend gewesen. Sie habe zum Ausdruck gebracht, dass es immer um das Verständnis eines Beschlusses gehe. Herr Linden äußert, dass es zwar möglich sei, den Beschluss noch abzuändern, was manche Person als notwendig, eine andere möglicherweise als überflüssig empfinden würde. Er sei aber der Auffassung, dass der Ausschuss ein gutes Verständnis darüber gefunden habe, die Hinweise aus dem Gremium über das Protokoll zu verdeutlichen. Dazu gehöre hier die Klarstellung, dass es sich zunächst lediglich um die Absicherung im Haushalt für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans halte und weitergehende Maßnahmen derzeit noch nicht zur Beschlussfassung anstünden. Des Weiteren sei klargestellt worden, dass für die erforderliche Finanzierung der Linienerweiterungen für die Jahre 2023 und 2024 als Empfehlung an die Verwaltung zunächst die Erträge aus der Stellplatzablöse herangezogen werden sollten. Ferner seien die Hinweise an den Mobilitätsausschuss bezüglich der Evaluierung der Wirksamkeit der Linien und der Leistungsfähigkeit der ASEAG, insbesondere hinsichtlich der Gewinnung von Fahrpersonal, herauszuheben. Der zweite Absatz des Beschlussvorschlags werde auf Basis der Diskussion aus diesem herausgenommen. Den entsprechend geänderten Beschlussvorschlag stelle er folglich zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt den Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 23.06.2022 zum Tagesordnungspunkt 11 „Mobilitätswende umsetzen: ÖPNV-Ausbau 2023“ einstimmig zur Kenntnis und stimmt sowohl der Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Juni 2023, vorbehaltlich

- der Fortschreibung des Nahverkehrsplans

- der Berücksichtigung der Stellungnahme der Bezirksvertretungen und

- der Bereitstellung der notwendigen Mittel durch den Haushalt 2023,

zu, als auch der Umsetzung der bereits beschlossenen und finanzierten Maßnahmen.

 

Der Finanzausschuss nimmt darüber hinaus den Beschluss des Mobilitätsausschusses vom 23.06.2022 zum Tagesordnungspunkt 10 „Angebotsausweitung zur Mobilitätswende: Finanzierungsansätze für den Umweltverbund“ (Anlage 2) einstimmig zur Kenntnis.

 

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Anlagen zur Vorlage

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