18.08.2022 - 4 Gemeinschaftsgrundschule Richterich: Vorstelle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Kampel erläutert kurz die Priorisierungsliste im Bereich der Grundschulen gemäß dem Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 10.06.2021 anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Frau Keller und Frau Griepentrog bedanken sich für den Input und bitten darum die Übersicht als Anlage zur Niederschrift zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Lambertz erläutert die Baumaßnahme an der Grundschule Richterich anhand einer Power-Point-Präsentation (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Herr Fischer teilt mit, dass dies in seinen Augen tolle zukunftsgerichtete Planungen seien. Ihm leuchte vor allem die Variante II ein. Er fragt, ob es schon Überlegungen für eine Auslagerung gebe, ob ggf. das Schulzentrum Laurensberg in Frage komme.

 

Herr Brötz antwortet, dass dies noch geprüft werden müsse, das hänge davon ab in welchem Umfang ausgelagert werden müsse. Möglicherweise käme die Wiese gegenüber in Betracht, das Schulzentrum Laurensberg eher nicht.

 

Her Auler spricht sich ebenfalls für Variante II aus. Er fragt, wie lange in etwa der Gesamtbauablauf wäre, ob dies in einem oder eher mehr Schuljahren zu schaffen sei?

 

Herr Lambertz antwortet, dass dies zum jetzigen Zeitpunkt schwer zu sagen sei. Genaueres könnte nach Abschluss der Leistungsphase 1-3 mitgeteilt werden. Es werde aber vermutlich mehr als ein Jahr dauern.

 

Fr. Diepelt lobt ebenfalls das entwickelte Konzept. Ihr seien die Flachdächer aufgefallen und fragt nach, ob diese begrünt werden würden.

 

Hr. Lambertz erläutert, dass es für größere Flachdächer eine Pflicht zur Begrünung gäbe. Allerdings halte es sich sich hierbei um ein Bestandsdach. Die Qualität der Dächer älterer Gebäude würden eine Begrünung nicht immer zulassen. Als Alternative käme eine Solar- oder PV-Anlage in Betracht.

 

Frau Nositschka teilt mit, dass eine Mitarbeiterin der Schule im Rollstuhl sitze. Die Barrierefreiheit werde ja bei der Baumaßnahme geschaffen. Sie fragt, ob das immer so sei oder nur hier.

 

Herr Lambertz erklärt, dass sich diesbezüglich in 2018 die Landesbauordnung geändert habe. Vorher hätten nur allgemeinzugängliche Räume, z.B. die Verwaltung, aber eben nicht die Klassenräume barrierefrei geplant werden müssen. Trotzdem wären einige Schulen in Aachen freiwillig barrierefrei gebaut worden. Mittlerweile müssten alle Schulen durchgängig barrierefrei geplant werden. Dies gelte grundsätzlich erstmal für Neubauten. Bei Bestandsumbauten gäbe es keine klare gesetzliche Vorgabe. Hier gäbe es eine Orientierung an Gerichtsentscheidungen: Wenn der Mehraufwand zur Schaffung der Barrierefreiheit mehr als 20% der Kosten der geplanten Maßnahme betrage, sei die Schaffung unzumutbar. Es sei aber davon auszugehen, dass in der Praxis die Schulen barrierefrei umgebaut werden müssten.

 

Frau Griepentrog gibt zu bedenken, dass zu einer Barrierefreiheit nicht nur ein Aufzug gehöre. Z.B. könnte dazu auch gehören Klassenräume für Kinder, die schwer hören können, auszustatten. Es bedeute einen extrem hohen Aufwand, alle Räume so herzurichten. Das sei nicht leistbar. Daher wurde sich in früheren Gesprächen und Diskussion bereits darauf geeinigt, dass nicht jedes Gebäude für jeden Fall hergerichtet werden könne. Es müsse akzeptiert werden, dass dann ggf. Kinder in eine andere Schule gehen müssen.

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Beschluss:

Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beauftragt er die Verwaltung mit der Fortschreibung der Planung in den Leistungsphasen 1 bis 3 (gemäß HOAI), einschließlich der Kostenberechnung für die Variante zwei.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=114234&selfaction=print