01.12.2004 - 9 Weitere Aufgabenübertragung auf den Zweckverban...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 12:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Vorsitzende, Ratsherr Haase, erklärte hierzu, daß der Stadtbetrieb
de facto den gemeinsamen Ratsantrag von SPD und CDU sowie auch die Diskussion
über die Kompostierung im Finanzausschuß und Rat aufgreife und im Sinne der
Politik umsetze. Es könne nur darum gehen, nicht den Stadtbetrieb zu schwächen,
sondern die Gebührenzahler zu entlasten, wenn es kostengünstigere Möglichkeiten
gäbe. Durch den ZEW werde dies zu erreichen sein.
Ratsfrau Kuck bemerkte, daß es zunächst wohl
Irritationen wegen der Übertragung der Schadstoffsammlung gegeben habe, weil
wir hier in Aachen einen sehr guten Standard hätten. Diesen aufzugeben wäre im
wahrsten Sinne des Wortes schädlich, weil dann sicherlich eine umweltgerechte
Entsorgung zweifelhaft sei. Von daher werde sie der Vorlage zustimmen.
Auch Ratsherr Corsten erinnerte an die vergangenen
Diskussionen in den Fachausschüssen bezüglich dieser Thematik und erklärte, daß
er aufgrund der gemachten Erfahrungen mit dem ZEW davon ausgehe, daß mit der
Übertragung dieser Aufgaben auch eine noch bessere Wirtschaftlichkeit erreicht
werde.
Herr Maier ergänzte zur Vorlage, daß sich der
Stadtbetrieb mit dem ZEW darauf geeinigt habe, daß der ZEW nicht die Kompostcontainersammlung
übernehmen wolle, dies gehöre zum Aufgabenbereich des Aachener Stadtbetrieb,
der das Einsammeln und Befördern sicherstelle. Von daher sei auf Seite 28 des
Nachtrages im letzten Absatz unter Punkt 6. in der letzten Zeile die Worte "der
Kompostcontainersammlung" zu streichen.
Beschluss:
Unter Berücksichtigung dieser Änderung nimmt der Betriebsausschuss die Ausführungen der Werkleitung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat
a) die Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus der Stadt Aachen und
b) die Entsorgung der Schadstoffe aus der Stadt Aachen
auf den Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zu übertragen und die damit verbundene Änderung der Anlage 2 zur Satzung des ZEW zu beschließen.