17.08.2022 - 2 Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regie...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Meyers begrüßt Frau Hermanns aus der Abteilung Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), Planverfahren, Landschaftsplan beim Fachbereich Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastruktur.

Frau Hermanns erläutert anhand einer Präsentation das bisherige Beteiligungsverfahren im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans und den aktuellen Sachstand. Die Stadt Aachen ist aufgefordert, bis zum 31.8.2022 eine Stellungnahme abzugeben. Im weiteren Verlauf geht Frau Hermanns auf die Regelungen ein, die den Stadtbezirk Richterich betreffen und die dazu ausgearbeitete gesamtstädtische Stellungnahme der Stadt Aachen.

Die Präsentation ist in allris als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

Herr Bezirksvertreter Pontzen (CDU) fragt nach, ob die durch den Flächennutzungsplan rechtskräftig beschlossenen Flächen für den Wohnungsbau für Horbach tangiert werden, wenn die Stadt Aachen die drei, im Entwurf des Regionalplans, vorgeschlagenen ASB-Flächen für Horbach zurückweist.

Frau Hermanns erläutert hierzu, dass die im Flächennutzungsplan für die Wohnbebauung festgeschriebenen Flächen im Regionalplan als ASB-Flächen dargestellt werden. Es sollen nur die Flächen zurückgenommen werden, die im Flächennutzungsplan nicht als Flächen zur Wohnbebauung dargestellt sind.

 

Herr Bezirksvertreter Werner(SPD) erläutert, dass seine Fraktion die Rücknahme der ASB-Gebiete für Richterich Süd und Richtericher Dell nachvollziehen könne.

Die Herausnahme der drei ASB-Flächen für Horbach würde jedoch bedeuten, dass mindestens für einen Zeithorizont bis 2048 keine Möglichkeit bestehen würde, zusätzliche Flächen in Horbach für die Entwicklung zur Verfügung zu stellen, falls zusätzlicher Bedarf bestehen sollte.

Die SPD stellt daher den Antrag, die drei ASB-Flächen für Horbach im Entwurf des Regionalplans zu belassen.

 

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) stellt für seine Fraktion klar, dass im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans um jede Fläche gerungen wurde. Der Flächennutzungsplan stellt einen Kompromiss und damit das Maximum dessen dar, was den Freiflächen /Erholungsflächen an bebauten Flächen weggenommen werden kann.

Die Grünen unterstützen daher den Vorschlag der Verwaltung.

 

Herr Dr. Behrens (FDP) erkundigt sich, wie lange diese Flächen für eine mögliche Umnutzung gesperrt wären, wenn die drei ASB-Flächen für Horbach abgelehnt würden und sieht eine Festlegung bis mindestens 2050 kritisch.

Frau Hermanns erklärt, dass weiterhin Änderungsmöglichkeiten bestehen. Hier müsste dann der besondere Bedarf für die Art der Flächennutzung begründet werden, z.B. Bauten zur Daseinsvorsorge.

 

Herr Bezirksbürgermeister Meyers bekundet seine Verwunderung über die hohe Anzahl der Flächen, in denen sich der Entwurf des Regionalplans vom rechtskräftigen Flächennutzungsplan unterscheidet.

 

Er weist auf die sehr höfliche Artikulierung in der Stellungnahme der Stadt gegenüber der Bezirksregierung hin und wirft die Frage auf, welche rechtlichen Konsequenzen es für die Stadt Aachen hätte, wenn die Bezirksregierung die Anregungen nicht aufnehmen würde.

 

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) hinterfragt die auf Seite 9 der Stellungnahme dargestellten Anregungen/Ergänzungsbedarfe der Verwaltung hinsichtlich der BLSE-Flächen der Horbacher Börde.

Frau Hermanns erläutert hierzu, dass die gesamte Horbacher Börde als BLSE-Fläche ausgewiesen sei und auch die Stadtverwaltung hier keine andere Charakterisierung vornehmen wolle. Hier gehe es vielmehr um Beschreibungen in einer Erläuterungskarte, die nur Teilgebiete im Bereich der Horbacher Börde betreffen. Die Stadt Aachen regt hier an, den Inhalt kritisch zu prüfen und ggfs. zurückzunehmen. Der Zusatz ‚ggfs.‘ sei leider bei der Übertragung in die Vorlage verloren gegangen. Der Satz bedeutet aber nicht, dass die generelle Zuordnung als BLSE-Fläche für die Horbacher Börde zurückgenommen werden solle.

 

Herr Bezirksvertreter Feil (Grüne) gibt zu Bedenken, dass sich das Projekt der Wiederansiedlung des Feldhamsters noch in einem frühen Stadium befindet, um hier Erfolgsaussichten treffen zu können. Aus diesem Grund sehen die Grünen die Darstellung im Regionalplan als Chance für die Zukunft, dass sich hier Populationen entwickeln können.

 

Herr Bezirksbürgermeister Meyers lässt wie folgt getrennt über die eingebrachten Anträge abstimmen:

 

 

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Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Neuaufstellung des Regionalplanes und die Stellungnahme der Stadt Aachen zur Kenntnis.

 

Abstimmung: einstimmig

 

  1. Sie empfiehlt, die drei, im Entwurf des Regionalplanes für Horbach, ausgewiesenen ASB-Flächen (RI-ASB-01, RI-ASB-02, RI-ASB-03) im Regionalplan zu belassen.

 

Abstimmung: Zustimmung: 3 Stimmen       Ablehnung: 5 Stimmen  

                      mehrheitlich abgelehnt

 

 

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt, die im Planentwurf als BLSE-Fläche mit besonderer Funktion für den Erhalt von Arten der offenen Agrarlandschaft dargestelltenTeilbereiche und Erläuterungen zur Horbacher Börde bestehen zu lassen.

 

Abstimmung: einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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