01.12.2004 - 4 AbfallbeseitigungA) Gebühren für die Beseitigun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Verfasser : E 18
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 12:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsfrau Kuck erklärte hierzu, daß bereits am
30.11.2004 der Umweltausschuß einstimmig diesen TOP beraten und zustimmend zur
Kenntnis genommen hat. Sie bat aber darum, daß in der zu ändernden
Abfallwirtschaftssatzung auf Seite 6 des Nachtrages in Artikel IV zu § 15 Abs.
1 Ziff. 4 das Wort "Altpapier" gestrichen wird.
Sie sprach den Mitarbeitern des Aachener Stadtbetriebes
Dank für die geleistete Arbeit aus, vor allem aber dafür, daß es gelungen sei,
daß Mitarbeiter der Abfallbeseitigung selbst Einsparmöglichkeiten vorgeschlagen
haben und diese auch umsetzten.
Sie werde deshalb der Vorlage insgesamt für die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen.
Ratsherr Corsten dankte für die CDU-Fraktion ebenfalls
für diese gute Gebührenvorlage. Auch die CDU-Fraktion werde dieser Vorlage
zustimmen.
Es sei allerdings noch die juristische Hinterfragung
zur Änderung des § 18 Abs. 3 der Abfallwirtschaftssatzung zu beantworten.
Danach soll das Eigentum der
Abfälle bereits dann auf die Stadt übergehen, wenn Bürger ihre Abfälle in die
jeweilige Abfalltonne einfüllten. Er fragte nach, ob dies so sein müsse oder ob
eine andere Regelung gefunden werden könne.
Hierauf antwortete Herr Maier, stellv. Werkleiter, daß
diese Änderung aus juristischer Sicht Klarheit schaffe. Es sei nämlich vermehrt
im Laufe des Jahres festgestellt worden, daß viele Privatfirmen bereits in
städtische Abfallgefäße eingefüllte Abfälle nachträglich durchwühlen und
nachsortierten, um zu erreichen, daß weniger Restmüll übrig bliebe und somit
Tonnen abgemeldet werden könnten. Dieser Restmüll laufe an der
Müllverbrennungsanlage vorbei, was letztendlich wieder zu Lasten der Allgemeinheit geht, die
mit den Müllgebühren das Entsorgungssystem finanziert.
Natürlich würde diese Vorschrift durch den Aachener
Stadtbetrieb nicht zu Ungunsten der Bürger/innen ausgelegt und angewandt
werden.
Herr Narloch, Werkleiter, ergänzte hierzu, daß es sich im Grunde um die Übernahme aus der Mustersatzung des Städtetages handele und die Aussage von Herrn Maier, betroffene Bürger/innen möglicherweise mit rechtlichen Verfahren zu drohen, für E 18 gelte.
Beschluss:
Der
Betriebsausschuss für den Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der
Verwaltung einstimmig zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt
Aachen, die Gebührensätze für die Abfallbeseitigung in der Stadt Aachen gemäß
der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 vorbehaltlich der
Beschlussfassung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) am 10.12.2004 zu
beschließen. Die Gebührenbedarfsberechnung und
der XIV. Nachtrag der Abfallwirtschaftssatzung sind Bestandteil der Beschlüsse
und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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