24.08.2022 - 8 Preissteigerung von Baumaterialien - Verlängeru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

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Beschluss:

Der Rat nimmt einstimmig die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zu Kenntnis und beschließt, die Anwendung von Stoffpreisgleitklauseln bei städtischen Vergabeverfahren entsprechend des ergänzenden Verlängerungserlasses des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 22.Juni 2022 über den ursprünglichen Regelungsumfang hinaus auszuweiten und die empfohlenen Vergabeverfahren bis zum 31.12.2022 anzuwenden.