01.12.2004 - 10 Wirtschaftsplan 2005 des Aachener Stadtbetriebes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 01.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 12:30
- Anlass:
- Öffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ergänzend zur Vorlage erklärte Herr Narloch, daß der
Wirtschaftsplan 2005 bisher noch nicht mit dem Stadtkämmerer abgestimmt sei.
Dies sei nach den Bestimmungen der Betriebssatzung erforderlich. Wegen des
zeitlichen Drucks habe diese Abstimmung noch nicht erfolgen können, weil auch
der Aachener Stadtbetrieb erst in der zweiten Dekade des Monats November vom
ZEW verläßliche Zahlen für seine Berechnungen erhalten habe. Der Stadtbetrieb
werde aber bemüht sein, die Abstimmung mit dem Stadtkämmerer bis zur
Ratssitzung zu erreichen.
Wichtig erscheint in diesem Zusammenhang die
Feststellung, daß der Wirtschaftsplan 2005 erstmalig eine nicht vermeidbare
Mehrbelastung des Haushaltes für die Stadt ausweise. Die rd. 1,6 Mio €
Mehrbelastung resultiere im wesentlichen daraus, daß die Anlagegüter im
freiwilligen Aufgabenbereich (Grün) erstmals erfaßt und nach handelsrechtlichen
Grundsätzen abgeschrieben und verzinst wurden. Gleiches treffe für die
Anlagegüter der Gebührenhaushalte zu; allerdings seien in den jeweiligen
Gebührenbedarfsberechnungen die betriebstypischen Grundsätze für Abschreibung
und Verzinsung des KAG NW angewandt worden. Darüber hinaus seien die
Systemkosten (Lizenz- und Wartungsentgelte) für ein integriertes EDV-System mit
rd. 150 T€ sowie die Übernahme einer rd. 20 %-igen Steigerung der Energiekosten
(Angabe von E 26) berücksichtigt.
Der Stadtbetrieb werde schnellstens die
nachvollziehbare Begründung dem Stadtkämmerer vorlegen.
Im übrigen würde auch bei Einführung von NKF die
geschilderte Problematik der Abschreibung und Verzinsung der Anlagegüter der
Stadt deutlich werden.
Grundsätzlich könne man aber anhand des
Wirtschaftsplanes 2005 feststellen, daß die Leistungen des Stadtbetriebes
insgesamt billiger würden; der Stadtbetrieb demnach auf dem richtigen Wege sei,
alle Möglichkeiten der Einsparungen zu nutzen und auch umzusetzen.
Ratsherr Corsten erklärte, daß er mit den Leistungen
des Stadtbetriebes zufrieden sei und E 18 sich bisher als Erfolgsgeschichte
darstelle. Auf diesem Wege müsse der Stadtbetrieb weiter arbeiten, damit die
Leistungen für die Stadt, aber auch für die Gebührenzahler wirtschaftlicher
angeboten werden können. Bezüglich der möglichen Erhöhungen bei den
Energiekosten müsse der Stadtbetrieb aufmerksam darauf achten, daß ihm nicht
unnötige Kosten aufgedrückt würden.
Die Tendenz spreche zwar z.Zt. für eine Erhöhung der
Energiekosten, dies müsse aber nicht so eintreten.
Herr Blees hatte bezüglich des Vermögensplanes und der darin enthaltenen Begründung auf Seite 32 unter Ziffer 2. für die Umrüstung der Abfallgefäße nach EU Norm eine Verständnisfrage, weil dort Kosten in Höhe von 1.610.000,-- € aufgeführt und auf Seite 35 im Vermögensplan unter Abfallwirtschaft die Zahl 1.833.000,-- auftauche.
Herr Thalau beantwortete die Frage dahingehend, daß es
sich bei der Zahl im Vermögensplan um die Gesamtsumme für die Abfallwirtschaft,
die auf Seite 36 aus den ersten 5 Positionen ersichtlich seien, handele. Hierin
seien auch die Kosten für die blauen Altpapiertonnen enthalten.
Bezüglich der Umrüstung der Restabfallgefäße erklärte
Herr Maier ergänzend, daß es sich hierbei um den Vollzug einer gesetzlichen
Vorgabe (Lastenhandhabungsverordnung) handele und dem Gesundheitsschutz der
Mitarbeiter diene. Es gebe in diesem Zusammenhang ein Projekt von VERENA,
hierbei handele es sich um das Modellprojekt "Verhütung arbeitsbedingter
Gesundheitsgefahren im Entsorgungsbereich", bei dem die Stadt Aachen
mitmache, eine zweite Stufe von Untersuchungen, die sich auch mit der
"Aachener Rundtonne" beschäftigen werden. Ziel des Stadtbetriebes sei
es, einen vernünftigen Kompromiß zu erreichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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409,2 kB
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