13.10.2004 - 8 Einführung und Verpflichtung der ehrenamtlichen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Unter Hinweis auf die entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung NW führt der Oberbürgermeister Frau Ströbele in ihr Amt als 1. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit der Bezeichnung Bürgermeisterin ein.

Anschließend führt er Frau Verheyen in ihr Amt als 2. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit der Bezeichnung Bürgermeisterin ein.

Er verweist bei beiden auf die bereits vorgenommene Verpflichtung zu einem früheren Zeitpunkt.

Schließlich führt er Frau Scheidt in ihr Amt als 3. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters mit der Bezeichnung Bürgermeisterin ein.

Frau Scheidt spricht sodann den Verpflichtungstext.

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."

 

Die Bürgermeisterinnen nehmen sodann unter Beifall vom Oberbürgermeister und aus der Mitte des Rates Glückwünsche und Blumen zu ihrer Wahl entgegen.         

 

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