20.09.2022 - 8 § 48 KiBiz Zuschuss zur Flexibilisierung der Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau van der Meulen geht auf die Erläuterungen der Vorlage ein, wonach der Träger zwar von Seiten des Landschaftsverbands Rheinland im Juli 2022 eine für das flexibilisierte Angebot erforderliche Betriebserlaubnis erhalten hätte, diese aber mit der Auflage verbunden gewesen sei, dass das vorhandene Schutzkonzept überarbeitet bzw. erweitert werden müsse. Dieses Konzept solle dann bis zum 1. Oktober 2022 zur Prüfung eingereicht werden. Da der 1. Oktober noch nicht verstrichen sei, gehe sie davon aus, dass der Verwaltung dieses Konzept noch nicht vorliege. Dies irritiere sie, da jeder Träger zur Verschriftlichung eines solchen Konzeptes verpflichtet sei und dennoch bereits heute dem Ausschuss die Entscheidung über den Antrag zur Flexibilisierung vorgelegt werde.

 

Frau Backhaus bestätigt, dass der Verwaltung bislang noch keine Unterlagen des Trägers vorliegen würden. Andererseits müsse der Träger das Konzept direkt beim LVR vorlegen. Daher sei in den Beschlussvorschlag auch der Vorbehalt der Erfüllung der Auflage aus der Betriebserlaubnis eingebaut worden. 

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
  2. beauftragt die Verwaltung, entsprechend den Erläuterungen zur Vorlage das Angebot gemäß § 48 KiBiz der dreieins Innovative Pädagogik gGmbH im Kindergartenjahr 2022/2023 mit insgesamt 20.800,00 € im Rahmen der verfügbaren Mittel und vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2023 zu fördern unter dem Vorbehalt der Erfüllung der Auflage aus der Betriebserlaubnis vom 05.07.2022.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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