20.09.2022 - 11 Digital Cafés in der offenen Kinder- und Jugend...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Zusätze:
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Tillmanns lobt den eingeschlagenen Weg der Verwaltung. Er habe Verständnis dafür, dass dieser Prozess noch am Anfang stehe und Zeit benötige, zudem solle ja auch eine neue Stelle geschaffen werden. Gleichzeitig hätten sich Jugendeinrichtungen auch bereits – vor allem während der Coronapandemie – auf den Weg gemacht und viele verschiedene kreative Angebote entwickelt. Er sehe allerdings noch Potenzial und sei daher gespannt auf die weitere Entwicklung.
Herr Küppers erläutert, dass bereits Fachverbände auf das bestehende Defizit und das damit einhergehende Ausbaupotenzial in der digitalen Ausbildung junger Menschen hingewiesen hätten. Auch wenn Bildungseinrichtungen hierbei eine große Rolle spielen würden, sei dies seiner Ansicht nach nicht alleinige Aufgabe der Schulen. Zu dem Antrag der CDU-Fraktion möchte er ergänzen, dass der Fokus nicht nur auf die Bereitstellung von Hardware in den Einrichtungen gelegt werden solle, damit junge Menschen an diesen Geräten beispielsweise ihre Hausaufgaben oder Bewerbungen schreiben könnten, sondern dass ihnen Freude an fachlichem und technischem Wissen vermittelt werde. Ansonsten schließt er sich dem Antrag an.
Frau Drews erläutert, dass die Verwaltung derzeit mit Trägern Kontakt aufnehme, um Mitarbeitende von Jugendeinrichtungen – beispielsweise in der OT Talstraße oder dem Spielhaus Kennedypark – mit zu integrieren.
Herr Breuer unterstützt den Antrag ebenfalls, da es grundsätzlich richtig sei, dass mit Kindern im digitalen Bereich gearbeitet werde. Dennoch gehe der Antrag seiner Meinung nach nicht weit genug: es werde so dargestellt, als hätten junge Menschen vor Corona ihre Freizeit anders verbracht und seien erst mit der Pandemie in den digitalen Bereich hineingekommen. Dies sei so nicht korrekt: junge Menschen würden beide Bereiche miteinander verbinden. Für die Arbeit mit jungen Menschen im digitalen Bereich sei daher viel wichtiger, sie im Sinne des Jugendschutzes vor bestimmten Inhalten zu schützen und sie einen kritischen Umgang mit den sozialen Medien zu lehren. Als Beispiel benennt er, dass es gelingen müsse, dass es für einen jungen Menschen nicht gleichbedeutend sei mit einem gesellschaftlichen Untergang, wenn er in einem sozialen Medium – wie Instagram, Snapchat, etc. – keine Bestätigung erhalte. Hierbei könnten medienpädagogische Konzepte eine Unterstützung sein. Denn die Mitarbeitenden würden ebenfalls Unterstützung benötigen, die Hardware alleine sei nicht ausreichend.
Frau Schmitt-Promny stimmt den Vorrednern zu. Eine Verständigung über die Ausstattung sei nicht mehr notwendig. Vielmehr müsse es gelingen, dass sich junge Menschen die digitalen Inhalte spielerisch und kreativ aneignen und sie sich zu eigenständigen Subjekten in dieser Welt entwickeln können. Hierzu gehöre ihrer Ansicht nach aber auch das Medienverhalten erwachsener Bezugspersonen. Gegebenenfalls sei es sinnvoller, jüngere Vermittlungspersonen einzusetzen, die sich noch mehr mit der aktuellen digitalen Wirklichkeit identifizieren und mit ihr umgehen können.
Herr Brehm erläutert, dass nicht alle Jugendeinrichtungen mit neuester Hardware ausgestattet seien. Diese Thematik könne in den neuen Kinder- und Jugendförderplan als Maßnahme aufgenommen worden. Dennoch halte er die Begleitung junger Menschen durch sozialpädagogisches Personal für wichtig. Er habe während der Coronapandemie selbst feststellen können, wie zeitaufwendig es für die Einrichtungen sei, sowohl kreative als auch angemessene und gesetzeskonforme Angebote zu entwickeln. Es müsse verbindliche Standards geben, dass neben der Hardware auch die Softskills wie z. B. Fortbildungen gefördert würden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,6 MB
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