29.09.2022 - 10 Eginhardstraße Abrechnung der als Anliegerstraß...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Veltrup erinnert daran, dass sich die SPD in der vergangenen Legislaturperiode immer für die Abschaffung der Beiträge stark gemacht habe.

Soweit er wisse, habe es auch eine Änderung im KAG gegeben, die jedoch nur mit bestimmten Voraussetzungen umgesetzt werden könne. Mit solchen Vorlagen wie dieser werde die Hoffnung der Bürger*innen auf eine finanzielle Entlastung im Erschließungsbereich zunichte gemacht.
Er möchte gerne von der Verwaltung wissen, wie hier der Sachstand ist und wann man in die Umsetzung gehen könne.

Herr Schuster von der Verwaltung versichert, dass man fortlaufend nachfrage, aber derzeit leider immer nur die Auskunft bekomme, dass daran gearbeitet werde.

Sein Fachbereich werde auch weiterhin Anfragen starten und den Ausschuss informieren, sobald es weitere Informationen gebe.

 

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Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der als Anliegerstraße ausgebauten Erschließungsanlage „Eginhardstraße“ zum Zwecke der Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG in Verbindung mit der städtischen Ausbaubeitragssatzung vom 11.12.2015 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18.12.2019 (SBS).

Finanzielle Auswirkungen

 

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

72.222,04 € Beiträge gem. § 8 KAG

Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 11.12.2019 reduziert sich dieser Betrag auf 36.111,02 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage