14.09.2022 - 6 Ermöglichungskultur Innenstadt hier: Tagesordn...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Dieser TOP wurde zusammen mit TOP 5 beraten. Daher siehe hierzu auch die Ausführungen unter TOP 5.

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung bei einer Gegenstimme mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis und beschließt im Rahmen des Zukunftsprozesses Innenstadt,

 

• dass Politik und Verwaltung die „Ermöglichungskultur“ als Handlungsleitlinie der Stadt bekräftigen. Im Rahmen rechtssicherer Prüfungs- und Entscheidungswege gilt, Verhältnismäßigkeit zu wahren und Ermessensspielräume zu nutzen.

 

• den Beteiligungsprozess zur Aktualisierung der „Leitlinie Außengastronomie“ baldmöglichst zu beginnen und - mit dem Ziel bestehende Defizite zu beheben - auf die Bedarfe der Gastronom*innen und ihrer Kund*innen auszurichten. Es wird betont, dass bis zum In-Krafttreten der neuen Leitlinie in Einzelfällen Vereinbarungen über befristete Sondererlaubnisse im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten getroffen werden können und bereits bestehende Genehmigungen Bestandsschutz haben sollen, bis zu einer neuen Regelung.

 

• nach einem guten Sommer ein unterstützendes Herbstpaket zum Innenstadtprozess zu schnüren, das unter dem Arbeitstitel „Innenstadt Abend“ ein Bündel von Aktivitäten über die Einrichtung eines „Fonds zur Unterstützung von Kleinmaßnahmen“ ermöglicht und bittet die Verwaltung entsprechende Mittel im Haushalt vorzusehen.

 

• dem Rat zu empfehlen, die Außengastronomie-Gebühren im Rahmen der Corona-Bilanzierung (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz) auch in der zweiten Jahreshälfte 2022 zu erlassen, um auf den Einbruch der Buchungen für den Herbst und das Abflauen der Besucher*innenfrequenz angesichts der Unwägbarkeiten im Kontext der Corona-Entwicklung angemessen zu reagieren.

 

• die erfolgreiche Einrichtung des „Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels, der Gastronomie und des Handwerks“ als Unterstützungsmaßnahme der Corona bedingten Belastungen fortzusetzen und bittet die Verwaltung entsprechende Mittel im Haushalt vorzusehen.

 

• den Ausbau tragfähiger Strukturen, Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Ermöglichungskultur voranzutreiben, insbesondere durch die Einrichtung eines zentralen Veranstatungsmanagements (inkl. Clearingstelle). Die Verwaltung möge prüfen, welche befristeten Maßnahmen der Ermöglichungskultur – wie z.B. im Bereich der Straßenmusik – entfristet werden sollten und die politische Beschlussfassung vorbereiten.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=115305&selfaction=print