20.09.2022 - 10 Radvorrangroute Brand - Linterstraße;hier: Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Casper bezeichnet es als sehr unglücklich, dass Fördermittel entfallen würden, weil die Maßnahme nicht innerhalb des Förderzeitraums bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden könne. Seine Fraktion würde gerne Gründe genannt bekommen, warum der geplante Umsetzungszeitraum nicht eingehalten werden könne. Des Weiteren sei man mit der Teildeckung aus dem Topf der Digitalisierung von Grundschulen nicht einverstanden. Diesbezüglich beantrage er, dass man sich an den Schulausschuss wenden solle mit der Frage, ob die Mittel tatsächlich nicht für die Digitalisierung benötigt würden.

 

Frau Grehling führt aus, dass fachübergreifende Deckungsvorschläge innerhalb der betroffenen Organisationseinheiten abgestimmt würden. Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres sei eine solche, inhaltlich nicht zusammenhängende, Deckung durchaus üblich, da man spätestens zu diesem Zeitpunkt feststellen müsse, dass nicht alle Maßnahmen im Haushalt auch umgesetzt werden könnten. Damit sei dann immer auch die Frage verbunden, welche Maßnahmen, die zur Deckung genutzt worden seien, neu im Haushalt veranschlagt werden müssten. In der Vorlage sei auf Seite 13 aufgeführt, dass die Maßnahme nicht bis zum Ende des Förderzeitraums am 31.12.2022 abgeschlossen werden könne. Vor dem Hintergrund der ambitionierten Zeitplanung sei dies für sie keine große Überraschung.

 

Nach Hinweis von Herrn Kind führt Frau Grehling aus, dass die Deckung nicht aus der Digitalisierung von Grundschulen stamme, sondern ausschließlich aus Projekten des Fachbereichs 61. Bei zuvor behandelten Mittelbereitstellungen seien bereits weitere Maßnahmen aus dem Straßenbaubereich behandelt worden. Der FB 61 habe sich diesbezüglich darüber Gedanken gemacht, wie aus dem eigenen Bereich eine Deckung vorgenommen werden könne.

 

Herr Kind und Herr Schoel vermuten ein Missverständnis, welches von Herrn Casper eingeräumt wird und somit aufgelöst werden kann.

 

Frau Grehling führt aus, dass unabhängig davon die Frage nach der entfallenden Förderung berechtigt sei. Ein Abgleich der gestellten Förderanträge mit der tatsächlichen Generierung von Fördermitteln sei zweifelsfrei von Interesse. Betroffen seien dabei sicher nicht nur der Bereich Straßenbau, sondern auch die Bereiche Gebäude, Schule usw. Auch über Investitionsmaßnahmen hinaus sei die Fragestellung der Umsetzungsmöglichkeit von Projekten oder laufenden Aufgaben zu beachten. Hier sei beispielsweise die Betreuung von Wohngeldempfängern bei zu erwartendem erweitertem Bezugskreis aber gleichzeitig gleichbleibender Personalstärke zu nennen. An finanziellen Mitteln würde die Umsetzung von Maßnahmen nicht scheitern. Aber die Umsetzung von Großprojekten nehme erfahrungsgemäß aufgrund von Planung, Ausschreibung etc. einen Zeitraum von vier Jahren oder mehr ein.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Linden dankt für die aufklärenden Erläuterungen. Die Hinweise an die betroffenen Fachausschüsse würden über das Protokoll weitergegeben.

 

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Beschluss:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig, für die Umsetzung der Maßnahme überplanmäßige Mittel i.H.v. 838.000 € bei PSP-Element 5-120102-900-09100-300-1 „Radvorrangroute Aachen Brand (KKS)“ im Haushaltsjahr 2022 bereitzustellen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=115330&selfaction=print