19.10.2022 - 6 Bebauungsplan Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Spor...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- Die Vorlage wird nachgereicht.
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 19.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Krott von der CDU-BF bittet darum, eine Anmerkung in das Protokoll aufzunehmen. Demnach solle im Zusammenhang mit der Offenlage des B.-Plans geprüft werden, ob es möglich sei, im Rahmen des Konzeptverfahren einzelne Gewerbeeinheiten zu ermöglichen. So könnten nichtstörende Gewerbeeinheiten mit einem internen Bezug zu dem Baugebiet erlaubt werden.
Frau von Eckardstein von der Grünen-BF lobt die Überarbeitung des Bebauungsplans durch die Verwaltung. Dabei hätten 24 Behörden zusammengearbeitet. Aus ihrer Sicht seien viele Anregungen der Bezirksvertretung aufgegriffen und umgesetzt worden, so zum Beispiel die Parkplätze für Behinderte. Viele Feinheiten könnten nun im Rahmen des Konzeptverfahrens geregelt werden.
Sie bittet zu prüfen, ob nicht nur alle Dächer der Tiefgaragen begrünt werden müssen, sondern alle geeigneten Dachflächen begrünt werden.
Positiv sei ebenfalls, dass die Auswirkungen von Starkregen und der benötigte Schallschutz zur Trierer Straße in den Plänen berücksichtigt worden seien.
Herr Hellmann von der SPD-BF macht darauf aufmerksam, dass es durch die neue Offenlegung des B.-Plans zu Verzögerungen und Verteuerungen kommen werde. Dies biete aber die Chance, über die Zuwegung in das Wohngebiet zu diskutieren. Konkret gehe es um die fußläufige Verbindung von der Trierer Straße in das neue Wohngebiet. Eine Anregung der Bezirksvertretung zielte darauf ab, die Zuwegung von der Trierer Straße so auszubauen, dass im Notfall auch größere Fahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst dort hindurchfahren können. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob während der Bauphase für 120 Wohneinheiten diese Zuwegung von LKW genutzt werden könne.
Nach derzeitiger Planung müssten sämtliche Baufahrzeuge über die Karl-Kuck-Straße und damit unmittelbar an der Grundschule vorbeifahren. Wenn der Baustellenverkehr direkt zur Trierer Straße abfließen könnte, würde sich die Verkehrsbelastung für die Grundschule um ca. 50 % reduzieren.
Die Verwaltung habe diesen Vorschlag damals aus Kostengründen abgelehnt. Dem sei der Planungsausschuss gefolgt. Aufgrund der neuen Offenlage des B.-Plans könne die Verwaltung noch einmal darauf hinweisen, dass die Bezirksvertretung ausdrücklich die Zuwegung für die Bauphase zur Trierer Straße empfehle, um die Grundschule, aber auch die übrigen Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten.
Frau Krott bedauert den Wegfall der Zuwegung zur Heidestraße aus rechtlichen Gründen. Sie stimme der Argumentation der SPD-BF inhaltlich voll zu, empfehle aber den Beschluss nicht zu verändern. Allerdings solle die Verwaltung die Anregung der SPD-BF im Rahmen der neuen Offenlage nochmals prüfen. Der Beschluss selbst solle aber auf den Weg gebracht werden, damit nicht noch mehr Zeit verloren gehe.
Herr Hellmann schlägt vor, die Anregungen mit in den Beschluss zu integrieren.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns regt an, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um folgenden Satz zu ergänzen:
„Die Bezirksvertretung Brand bittet die Verwaltung wohlwollend zu prüfen, ob der Baustellenverkehr auch über die Zuwegung Trierer Straße abfließen kann.“
Frau Müller von der SPD-BF bittet in diesem Zusammenhang darum, den Spielplatz in der Ellerstraße auch mit inklusiven Spielgeräten aufzuwerten.
Da dies Teil des Spielplatzkonzeptes sei, rät Herr Tillmans davon ab, diesen Punkt explizit in den Beschluss aufzunehmen. Stattdessen solle die Beschlussergänzung mit dem Wegfall der Zuwegung Heidestraße erweitert werden
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 973 - Karl-Kuck-Straße / Sportplatz - in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Brand die Verwaltung, wohlwollend zu prüfen, ob der Baustellenverkehr auch über die Zuwegung Trierer Straße als Ersatz für den Wegfall der Zuwegung Heidestraße abfließen kann.
Anlagen zur Vorlage
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