25.10.2022 - 11 Anwendung des § 55 Abs. 2, Satz 2 KiBiz für das...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass es sich hierbei um einen hilfreichen Ansatz handele. Das treffe manche KiTas wirklich hart, es sei aber auch richtig und wichtig, dass eine temporäre und keine dauerhafte Umwandlung der Plätze beschlossen werde.  

 

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss ermächtigt die Verwaltung, für das KiTa-Jahr 2023/2024 im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung, unter Anwendung der in der Vorlage aufgeführten Verfahrensschritte, Einzelfallregelungen gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zu den zweckgebundenen U3-Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder zu treffen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

einstimmig