16.03.2006 - 4 Offene Ganztagsschulehier: Entwicklung eines e...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ergänzend zur Vorlage erläutert Herr Ernst nochmals die geplante und im Entwurf vorgelegte Satzung. Der eventuell zu erzielende Überschuss in Höhe von 125.000,00 i im Bereich der Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule muss voraussichtlich, wenn er tatsächlich erreicht werden kann, zur Finanzie­rung der Betreuung in den Sommerferien 2007 herangezogen werden.

 

Für den Bereich des Jugendamtes und der Beiträge zu Tageseinrichtungen für Kinder erklärt Frau Drews, dass das Land Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, entstehende Defizite im Elternbeitragsverfah­ren nicht mehr auszugleichen.

 

Die entstehenden Defizite müssten zukünftig auf die zu zahlenden Elternbeiträge umgelegt werden, auf­grund der vorgelegten Berechnungen ergibt sich eine Steigerung der Elternbeiträge im Kindertages­stät­ten­be­reich um bis zu 35 % des bisherigen Beitrags. Geschwisterkinder können zukünftig nicht mehr frei­ge­stellt werden, hier ist die Hälfte des jeweiligen Beitrags zu zahlen. Insgesamt zieht Frau Drews den Schluss, dass es im Bereich Tageseinrichtungen für Kinder für die Eltern teuer wird und beklagt die ein­tretende erhebliche Verschlechterung für Familien.

 


Herr Künzer betont, die Sitzungsvorlage ist am 16.02.2006 wegen der anstehenden Haushaltsberatungen des Landes und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder nicht beschlossen worden. Seitens der Aus­schüsse wird seit längerem ein sozial gestaffeltes Beitragssystem auch im Bereich der Offenen Ganz­tagsschulen gefordert und befürwortet. Die nunmehr vorgelegte Staffelung ist seines Erachtens in Bezug auf die jeweilige Beitragshöhe sozial verträglich. Der Bedarf für eine Betreuung ist im Bereich der Stadt Aachen gegeben, der Nachteil eines nunmehr zu zahlenden halben Beitrags für Geschwisterkin­der wird aufgehoben durch den Vorteil, dass Geschwisterkinder in beiden Systemen (sowohl Offene Ganztagsschule als auch Tageseinrichtungen für Kinder) zählen. Es besteht Einigkeit, dass das Angebot weiter ausgebaut werden muss.

 

Für die Fraktion der Grünen erklärt Frau Paul, dass die nunmehr gefundene soziale Regelung ihrerseits befürwortet wird. Insbesondere ist eine Freistellung unterer Einkommensschichten zu begrüßen, gerade im Hinblick auf die PISA-Ergebnisse, nach denen in keinem anderen Land die soziale Herkunft entscheidender für schulische Erfolge ist als in Deutschland. Ihrer­seits wird die Empfehlung an den Rat der Stadt ausgesprochen, die vorgelegte Satzung zu beschließen.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt sich Herr Boenke mit der Vorlage und dem Beschlussentwurf einverstanden.

 

Auf eine entsprechende Frage von Herrn Boenke erklärt Frau Drews nochmals das Gesamtbeitragsvo­lu­men im Kita-Bereich, wie es sich aus Anlage 3 zur Vorlage ergibt. Aufgrund der derzeitigen Regelungen be­teiligen sich Eltern mit zwischen 12 und 19 % an den Betriebskosten der Tageseinrichtungen. Im Be­reich der Stadt Aachen werden zurzeit maximal 13 % der Betriebskosten durch Elternbeiträge erbracht. Bislang beteiligt sich das Land zur Hälfte an der Deckung der Differenz bis zur Höhe von 19 % der Be­triebs­kosten. Zukünftig müssen Eltern in der Lage sein, den geforderten Beitrag zu leisten. Zurzeit ge­hö­ren ca. 35 % aller Kinder, die eine Tageseinrichtung für Kinder besuchen, der Einkommensgruppe bis 16.000,00 i an, für 16 % der Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen, werden Elternbeiträge nach Gruppe 6 gezahlt, dies entspricht jedoch 43 % des Beitragsaufkommens. Die entsprechende Auf­schlüs­se­lung wird dem Protokoll beigefügt.

 

Frau Schmitt-Promny bittet darum, zu Beginn des nächsten Schuljahres eine Übersicht über die Zu- und Abgänge zu erstellen und nach einem Jahr eine weitere Übersicht über die Verteilung und die Höhe des Beitragsaufkommens vorzulegen. Sie gibt der Hoffnung Ausdruck, dass der Rat der Stadt sich mit den von der Landesregierung geplanten Änderungen in der Finanzierung der Tageseinrichtungen befasst und ent­sprechend an die Landesregierung appelliert, die geplanten Änderungen nicht durchzuführen. Sollten die geplanten Änderungen der Landesregierung dennoch beschlossen werden, bedauert sie, dass zu­künftig unterschiedliche Situationen und Voraussetzungen für Kinder je nach Stadt und deren Haushalts­situation entstehen.

 

Abschließend bittet Herr Mattes, bei auftretenden gravierenden Änderungen der vorge­leg­ten Kalkulationen und des tatsächlichen Beitragsaufkommens die Ausschüsse unverzüglich zu unter­richten.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung hin­sichtlich einer möglichen kommunalen Beitragsstaffelung im Bereich der Kindertagesstätten zur Kenntnis. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Beitragsstaffelung für den OGS-Bereich stimmen die Ausschüsse dem Vorschlag der Verwaltung zu.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss empfehlen dem Rat der Stadt, die im Ent­wurf vorgelegte "Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Schülerinnen und Schü­lern an den außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schu­len der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen)" zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                        Ablehnung:                        Enthaltung:

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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