08.12.2022 - 7 Bebauungsplan Nr. 956 -Branderhofer Weg / Am Rö...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Hucke erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Herr Plum übernimmt den Vorsitz.

 

Für die CDU-Fraktion nimmt Herr Baal Bezug auf die Beratung in der letzten Sitzung und betont nochmals, dass die Debatte um die Höhenentwicklung in diesem Verfahren von besonderer Bedeutung sei. Man bitte daher die Verwaltung, in den Unterlagen zur Offenlage einen besonderen Fokus darauf zu legen und sicherzustellen, dass auch die gezeigten Perspektiven maßstäblich korrekt seien und ein Modell zur Verfügung stehe. Grundsätzlich sei man mit der Entwicklung am Branderhof sehr zufrieden: Man könne ein städtisches Grundstück in eine Nutzung bringen, von der das gesamte Quartier profitiere, und die städtebauliche Figur für die weitere Entwicklung halte man für richtig. Man werde dem Offenlagebeschluss heute zustimmen, sehe jedoch die letztendliche Entscheidung über die Höhenentwicklung noch nicht getroffen und abhängig vom Ergebnis der Offenlage.   

 

Frau Ohlmann bestätigt die Maßstäblichkeit der in den Perspektiven dargestellten Höhen und sagt zu, in der Offenlage deutlich zu machen, dass die Abbildungen die Kubatur realistisch darstellten, jedoch noch keine ausgearbeitete Fassadenplanung zugrunde liege.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschließt er die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 956 -Branderhofer Weg / Am Römerhof- in der vorgelegten Fassung.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage