08.12.2004 - 12 AbfallbeseitigungA) Gebühren für die Beseitigun...

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Beratung

 

Auch hier gibt der Vorsitzende des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, Ratsherr Haase, die einstimmig erfolgte Empfehlung des Ausschusses bekannt und verweist zudem auf die vorherige Beratung im Umweltausschuss.

 

Ratsfrau Kuck spricht als Vorsitzende die Behandlung des Themas im Umweltausschuss an und führt u.a. aus, dass sich kleinere Änderungen bezüglich der Altpapier-Abfuhr noch zwischenzeitlich ergeben hätten und daher auf Seite 54 im Artikel 4 das Wort „Altpapier“ zu streichen sei.

Im Übrigen dankt sie der Leitung und den Beschäftigten des Stadtbetriebes für die vorbildliche Arbeit, die zur  Reduzierung der Abfallgebühren geführt habe.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht und der Oberbürgermeister lässt über den unterbreiteten Beschlussentwurf einschließlich der vorgetragenen Änderung abstimmen.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt vorbehaltlich der Beschlussfassung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) am 10.12.2004 auf Empfehlung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb einstimmig den XIV. Nachtrag zur Abfallwirtschaftssatzung vom 10.12.1992 sowie auf der Grundlage der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung die Gebührensätze für das Jahr 2005 mit der Ergänzung, dass im unterbreiteten Artikel IV der Begriff „Altpapier“ zu streichen ist.

Die Gebührenbedarfsberechnung und der XIV. Nachtrag sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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Anlagen zur Vorlage