07.12.2022 - 25 Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 25
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Mitte
- Datum:
- Mi., 07.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- B 0 - Bezirksvertretung Aachen-Mitte/Geschäftsstelle
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Ferrari eröffnet TOP 25.
Herr Ferrari lässt über die Richtlinien zur Vergabe der bezirklichen Mittel mit folgenden
Änderungen / Ergänzungen abstimmen:
Zu 2. Ziele der Förderung
Änderung der Reihenfolge:
Der Spiegelstrich „Gestaltung und Pflege des bezirklichen Stadtbildes“ wird an erste Stelle gesetzt:
Zu 4.1 Antragsberechtigung
Änderung:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie sonstige Vereinigungen und
Institutionen. Die Förderung darf keinem gewerblichen Zweck dienen.
Zu 4.2 Antrag
Ergänzung:
In dem Antrag ist anzugeben, ob auch bei einer anderen Stelle eine Zuwendung beantragt wurde oder beantragt werden soll.
Zu 4.3. Entscheidung und Auszahlung
Änderungen:
- Bis zu einer Zuwendungshöhe von 2.000,00 € entscheidet grundsätzlich die Geschäftsstelle im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
- Über die vergebenen Zuschüsse ist der Bezirksvertretung halbjährlich eine Übersicht
vorzulegen.
- Bevor eine Auszahlung erfolgt, müssen die voraussichtlichen Kosten glaubhaft gemacht
werden.
Zu 5. Publizierung
Ergänzung:
Hinweisschilder an baulichen Maßnahmen mit dem Text „Gefördert mit Mitteln der Bezirksvertretung Aachen-Mitte“ sollen um einen QR-Code ergänzt werden, dessen Link zu der Webseite der Bezirksvertretung Aachen-Mitte führt.
Zu 6. Mitteilungspflichten
Änderung:
- sich eine Ermäßigung der Gesamtausgaben oder eine Änderung der Finanzierung
um mehr als 50,00 € ergibt.
Zu 7. Verwendungsnachweis
Ergänzung:
Dem Verwendungsnachweis sind Belege beizufügen. Außerdem hat die verantwortliche Ansprechperson die Richtigkeit der Angaben zu versichern.
Zu 10. In Kraft treten
Änderung:
Die Richtlinien treten am 01.01.2023 in Kraft.
Einstimmig schließt die Bezirksvertretung Aachen-Mitte sich den Änderungen / Ergänzungen.
an.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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87,8 kB
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48,8 kB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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83,8 kB
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