06.12.2022 - 14 Forstwirtschaftsplan 2023
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum:
- Di., 06.12.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beratung
Frau Dr. Fitter sagt, dass die Zeit dränge.
Sie würde gerne wissen, welche Art von Laubholzgesellschaften betroffen war durch den Hitze-Stress, wie er in der Vorlage beschrieben sei (2022 war erneut zu trocken und zu warm).Sie fragt nach Erläuterungen zu den in der Vorlage beschriebenen Zwangsnutzungen.
Herr Dr. Krämer / FB 36/600 berichtet, dass Laubholz nicht so stark betroffen war, beim Nadelholz 1889 Festmeter geplant gewesen seien. Aufgrund der Kalamitäten habe man 5620 Festmeter geerntet.
Herr Formen fragt nach der Pflanzung von Weißtannen.
Herr Dr. Krämer berichtet, dass die Pflanzen nicht abgerufen wurden, weil der Bestand nicht für die Pflanzung habe vorbereitet werden können.
Alle Arbeitskapazitäten seien bei den Hieben der Kalamitäten gebunden gewesen.
Herr Formen schlägt vor, Herrn Dr. Aletsee von der Naturschutzstation hierzu einzuladen und möchte gerne noch detaillierter wissen, welche Flächen stillgelegt werden sollen.
Es liegt ein geänderter Beschlussentwurf der Fraktion Bündnis 90, Die Grünen und der SPD-Fraktion vor, der wie folgt lautet:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass bis zur Festlegung der Stillegungsflächen im Zuge des aktuell laufenden Waldprozesses Forstarbeiten auf Flächen mit Laubbaumbeständen älter als 80 Jahre unterlassen werden.
Begründung:
Die Stillegungflächen auf 10 % des Waldes dienen primär dem Schutz der Biodiversität.
Diesem Schutzziel dienen vor allem alte Bestände heimischer Laubbäume. Um auf geeigneten Flächen keine unumkehrbaren Fakten zu schaffen, sind Forstarbeiten auf potentiellen Stillegungsflächen zu unterlassen, bis ein endgültiger Beschluss zu Festlegung der Flächen gefasst wurde.
Herr Dr. Nositschka hat die Ausführungen so verstanden, dass aus Gründen fehlender Personalkapazität nicht neu gepflanzt werden könne.
Herr Dr. Krämer erläutert hierzu, dass Aufforstung auch dort stattfinde, wo Naturverjüngung und Freiflächenaufforstung durchgeführt werde.
Ratsherr Kiemes dankt für den Dialog zu diesem Themau und findet den Austausch vertrauensvoll.
Er hat volles Vertrauen in die Verwaltung und glaubt nicht, dass seitens der Verwaltung Fakten geschaffen werden würden, die nicht mit den beschlossenen Zielen vereinbar seien.
Er möchte daher dem Änderungsbeschluß nicht zustimmen.
Frau Dr. Fitter möchte ihre Nachfragen nicht als Mißtrauensbeweis verstanden wissen.
Sie ist der Auffassung, dass vorab vollständig informiert werden müsse.
Aus ihrer Sicht ist es nötig, Bäume, die älter als 80 Jahre sind, nicht zu fällen.
Herr Dr. Krämer erläutert, dass der Laubwald im Rahmen der Bewirtschaftung sehr vorsichtig genutzt werde.
Die Festschreibung - wie im geänderten Beschlußvorschlag auf 80 Jahre – würde für den Forstbetrieb nachteilig sein, da die vorhandenen Arbeitsstunden ja auch im Winter zur Arbeit eingesetzt werden müssten.
Frau Dr. Fitter erwidert hierauf, dass sie nicht alleine aus Gründen der Arbeitsstundenplanung das Alter der zu schützenden Bäume hochsetzten könne.
Ratsfrau Brinner fragt, ob Herr Dr. Krämer angeben könne, wieviel Bäume es ungefähr in der Altersklasse zwischen 80 und 90 Jahren gäbe.
Er beantwortet die Frage mit der Aussage, dass bei der Absenkung auf bis zu 80 Jahre alte Bäume ca. 200 Arbeitsstunden mit anderen Arbeiten gefüllt werden müssten.
Ratsherr Kiemes weist auch auf die Wirtschaftlichkeit hin, da aus dem Verkauf des Holzes auch hohe Einnahmen erzielt werden.
Die Ausschussvorsitzende unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.
Nach der Unterbrechung wird ein geänderter Beschlussvorschlag wie folgt formuliert:
Ratsherr Kiemes hält fest, dass es aus seiner Sicht dieser Erweiterung nicht bedarf.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass bis zur Festlegung der Stilllegungsflächen im Zuge des aktuell laufenden Waldprozesses Forstarbeiten auf Flächen mit Laubbaumbeständen älter als 90 Jahre unterlassen werden.
Außerdem werden Forstarbeiten auf Flächen unterlassen, die von der Umweltverwaltung als potentielle Stillegungsflächen zum Erreichen des 10 % Zieles vorgesehen wurden.