15.12.2022 - 4 Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Offermann weist darauf hin, dass die Energiekosten erheblich gestiegen seien und fragt daher nach, ob man schon wisse, ob dies auch Auswirkungen auf die Entgelte haben werde.

 

Frau Prömpler teilt mit, dass es sich hier glücklicherweise nicht um Gebühren handele, die über eine Gebührenbedarfsberechnung anzupassen seien. Es sei jedoch nicht auszuschließen, dass eine Anpassung der Entgelte mittelfristig aufgrund der Haushaltssituation erfolgen müsse.

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Beschluss:

Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen in der Variante A gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.01.2023 zu beschließen.

Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt getroffen, dass die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts nach dem 31.12.2022 (sog. Optionsregelung) nicht verlängert wird.

 

Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen, die beigefügte Neufassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Sportstätten und Schwimmbäder der Stadt Aachen in der Variante B gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zum 01.03.2023 zu beschließen.

Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt getroffen, dass die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts nach dem 31.12.2022 (sog. Optionsregelung) verlängert wird.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=116860&selfaction=print