13.12.2022 - 14 Anpassung der Gebühren für die Erteilung von Be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Di., 13.12.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Der Ausschussvorsitzende Herr Linden verweist auf den geänderten Beschluss im Mobilitätsausschuss.
Ratsherr Neumann erläutert, dass gegenüber besagtem Beschluss für die heutige Sitzung noch Änderungen eingearbeitet worden seien. Beim ersten Absatz schlage seine Fraktion vor, den letzten Satz zu streichen, im zweiten Absatz sei hingegen eine Ergänzung eingefügt worden. In der nun aktualisiert vorliegenden Form würde sich seine Fraktion dem Beschluss des Mobilitätsausschusses anschließen wollen.
Ratsherr Baal führt aus, dass er die Diskussion nutzen möchte, um ein Problem auf Seite 8 der Verwaltungsvorlage, bei der die Bemessungsansätze der Stadt Aachen aufgeführt seien, hinzuweisen. Bei einem Kostenansatz mit pauschalisierten Herstellungskosten müssten der Auffassung seiner Fraktion nach sowohl vereinnahmte KAG-Beiträge als auch zu leistende Stellplatzabgaben mit einbezogen werden. Zumindest müsste hierzu Stellung bezogen werden, um eine rechtlich unanfechtbare Gebührensatzung aufzustellen. Da die Vorlage ohnehin zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückverwiesen worden sei, sei es ja kein Problem, dies nachzuarbeiten. In der vorgelegten Form sei die Vorlage aus Sicht seiner Fraktion jedenfalls fehlerhaft.
Des Weiteren wolle er noch die wohlgemeinte Empfehlung geben, dass bei allem, was in der Vorlage nach der Thematik Marktpreisansatz komme, besser gar nicht über die Festsetzung einer Gebühr diskutiert werden solle. Zuvor sei in der Vorlage sehr stringent von einer Gebühr die Rede gewesen. Bei einer solchen wäre auch die Frage geklärt, ob diese zeitanteilig erstattet werden müsse, sobald beispielsweise ein Bewohner seinen Parkausweis vor Ablauf der Gültigkeit, beispielsweise durch Umzug, nicht mehr benötige, da es sich bei einer Gebühr um ein Entgelt für eine Tätigkeit der Verwaltung handeln würden und somit eine Erstattung auszuschließen sei. Bei einem Entgelt pro Tag, wie in der Vorlage teilweise dargestellt, hingegen würde sich eine Reihe von Problemen auftun, z. B. im Zusammenhang mit der dann fälligen Umsatzsteuer für die Stadt Aachen. Des Weiteren würde man dann in die Erstattungspflicht bei besagtem Beispiel geraten. Die weiteren Arbeitsaufträge aus dem Mobilitätsausschuss sollten daher genutzt werden, um auch hier klarstellend zu werden.
Ratsherr Deumens zeigt sich irritiert über den vorgelegten Beschlussvorschlag der Grünen. Die im Mobilitätsausschuss getroffene Beschlusserweiterung habe auch eine Passage enthalten, der auf Antrag der Fraktion Die Linke aufgenommen worden sei und zum Inhalt gehabt habe, dass die Verwaltung auch den Auftrag bekommen solle, eine Staffelung der Gebühren nach Fahrzeuggröße auszuarbeiten und vorzustellen. Dieser Vorschlag fehle nun im Beschlussvorschlag.
Ratsherr Neumann gesteht, dass ihm dieser Zusatz entgangen sei. Dieser könne gerne für den heutigen Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden.
Ratsherr Deumens bittet darum, den Zusatz noch mit aufzunehmen.
Ratsherr Baal betont, dass im Finanzausschuss keine fachliche Debatte dazu geführt werden müsse, da die Aufträge bereits vom Mobilitätsausschuss an die Verwaltung gegeben worden seien. Seine Fraktion sehe den Beschlussvorschlag einschließlich des Absatzes, welchen Die Linken noch mit aufgeführt hätten, für den Finanzausschuss als schwierig an, da dieser Vorschlag mobilitätsrelevante Fragestellungen bzw. Aufträge beinhalte und der Finanzausschuss keine Mobilitätskompetenz habe. Offen würde er sich dafür zeigen, sollten heute die Beschlüsse des Mobilitätsausschusses bestätigt werden.
Beschluss:
- Der Finanzausschuss nimmt den Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen die Anpassung der Parkgebühren im öffentlichen Raum für die Tarifzone 1 auf 3,00 €/Stunde und für die Tarifzone 2 auf 1,50 €/Stunde zu beschließen.
- Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen die Preispolitik der Parkhausbetreiber regelmäßig zu evaluieren und gegebenenfalls Korrekturen vorzuschlagen, so dass die Parkgebühren im öffentlichen Raum in der Umgebung von Parkhäusern mindestens so hoch wie in den Parkhäusern sind. Einen Vorschlag zur Anpassung der Zeitintervalle an die der Parkhäuser ist ebenfalls zu erarbeiten, mit dem Ziel einer einfacheren Vergleichbarkeit der Tarife.
- Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen die Kostenstruktur für das Parken in Aachen und die Verfügbarkeit des P+R Angebots auch weit außerhalb der Innenstadt auffallend zu kommunizieren, um dem Parksuchverkehr rechtzeitig eine kostensensible Entscheidung zu ermöglichen.
- Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen einen sozial gestaffelten Bewohnerparktarif unter besonderer Berücksichtigung einkommensschwacher Bürgerinnen und Bürger (z.B. Aachen Pass, Wohngeldempfänger:innen, Schwerbehindertenausweis Merkzeichen G) auszuarbeiten und innerhalb des ersten Quartals 2023 vorzustellen. Die Beantragung eines Bewohnerparkausweises soll weiterhin auch online möglich sein.
4a. Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung mehrheitlich bei 6 Gegenstimme einen fahrzeugabhängigen gestaffelten Bewohnerparktarif unter Berücksichtigung von Fahrzeugdaten, wie Fläche, Länge, Gewicht oder Motorleistung auszuarbeiten und innerhalb des ersten Quartals 2023 vorzustellen.
- Die Verwaltung wird außerdem mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen beauftragt ein Modell für das Parken in Parkhäusern für Bewohnerparkausweisinhaber:innen zu entwickeln.
- Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen die Gebühren für den Parkausweis für soziale Dienste an die Gebühren für den Parkausweis Handwerk - also auf 120 € - anzugleichen.
Anlagen zur Vorlage
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