14.12.2022 - 33 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wah...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig, die Aufgabe der IT-Prüfung nach § 104 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gemäß den Regelungen der im Entwurf beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Kommunen des RheinSiegKreises und des Oberbergischen Kreises wahrzunehmen.

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Anlagen zur Vorlage