14.12.2022 - 19.1 Änderung der Marktstandgebührensatzung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Die Oberbürgermeisterin weist auf einen redaktionellen Fehler in der Vorlage hin. Im zweiten Absatz müsse es „Umsatzsteuer“ nicht „Mehrwertsteuer“ heißen.

 

Ratsherr Baal (CDU) weist darauf hin, dass dieser Beschluss im Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss mit dem Hinweis gefasst wurde, dass von einer möglichen Optionsmöglichkeit, den 2b erst ab dem 31.12.2024 anzuwenden, Gebrauch gemacht werde. Dies sei durchgängig in allen Ausschüssen so gemacht worden, daher müsste hier eigentlich gar nicht die Umsatzsteuer auf die Marktstandsgebühren beschlossen werden, da man ansonsten in der Beschlussfassung einen Bruch habe. Der Punkt sollte bis zum Ende der Sitzung zurückgestellt und vom Backoffice abgeklärt werden.

 

Die Oberbürgermeisterin stimmt  Ratsherrn Baal zu.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses einstimmig zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Änderung der Satzung. Der Beschluss wird unter dem Vorbehalt getroffen, dass die Anwendung des alten Umsatzsteuerrechts nach dem 31.12.2022 (sog. Optionsregelung) nicht weiter verlängert wird.

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