17.01.2023 - 4 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Ve...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Röthke erläutert die Vorlage ausführlich.

 

Herr von Frantzius erkundigt sich bezugnehmend auf das Foto 4 der Anlage danach, aus welchem Grunde die erforderliche Abtragung zur Erweiterung des Kurvenradius nicht auf der anderen Seite (vom Foto aus gesehen rechts) erfolge, da dies seiner Ansicht nach einfacher sei und so auf die Anbringung einer Gabionenwand verzichtet werden könne. Herr Röthke erwidert, dass dies nicht zielführend sei, da die Erweiterung des Kurvenradius auf der anderen Seite benötigt werde.

 

Herr Slevogt schlägt vor, den zur Tieferlegung des Weges im Bereich des Tierunterstandes erforderlichen Eingriff in die Böschung nicht mit einer Gabionenwand sondern mit einer Trockenmauer abzufangen. Darüber hinaus schlägt er vor, die Gehölzgruppe nicht zu entfernen, sondern auf Stock zu setzen, auszugaben und an anderer Stelle wieder einzugraben. Auf diese Weise könne der Eingriff minimiert werden.

Herr Formen bekräftigt die Vorschläge des Herrn Slevogt. Die Anbringung einer Gabionenwand stelle ein negatives Beispiel dar und dürfe nicht zur Regel werden. Herr Formen spricht die ausweislich der Planungsunterlagen geplante Maßnahme nordwestlich der Bahnunterführung „Böschung mit Wasserbausteinen befestigen“ an und weist darauf hin, dass diese Maßnahme nicht Bestandteil des vorliegenden Antrages sei und ggfls. noch gesondert im Naturschutzbeirat behandelt werden müsse. Die Verwaltung sagt zu, dies zu überprüfen und Rücksprache mit dem Stadtbetrieb und auch der unteren Wasserbehörde zu nehmen.

Herr Grooten weist im Hinblick auf die anstehende Schonzeit darauf hin, dass hier aus Sicht des Landwirtes dringender Handlungsbedarf bestehe, da dieser derzeit keine Möglichkeit habe, seine Flächen mit den erforderlichen Gerätschaften zu erreichen. Herr Formen erwidert, dass die Maßnahme nicht verhindert werden solle und es sich bei Verlegung der Wasserbausteine lediglich um eine untergeordnete Maßnahme handele.

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung mit folgenden Auflagen

  1. anstatt einer Gabionenwand soll eine Trockenwand zur Hangsicherung angebracht werden und
  2. die Gehölzgruppe soll nicht entfernt, sondern auf Stock gesetzt, ausgegraben und an anderer Stelle wieder eingepflanzt werden

 

und mit dem Hinweis, dass die Befestigung der Böschung mit Wasserbausteinen nicht Bestandteil des Befreiungsantrages ist, nicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=117195&selfaction=print