25.01.2023 - 4 Konzeptverfahren zur Entwicklung der städtische...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum:
- Mi., 25.01.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr BBM Tillmanns begrüßt Frau Fehlhaber und Frau Knobloch vom Fachbereich Immobilienmanagement.
Frau Fehlhaber stellt im Rahmen einer Präsentation das Konzeptverfahren zur Entwicklung der städtischen Grundstücke „Schagenstraße 60“ und „An der Schmit“ in Brand vor.
Auf dem Grundstück an der Schagenstraße 60 war eine provisorische KiTa untergebracht, die mittlerweile oberirdisch vollständig zurückgebaut wurde. Das Grundstück in der Straße „An der Schmit“ ist das letzte unbebaute Grundstück an diesem Standort.
Frau Fehlhaber führt aus, dass beide Grundstücke Bestandteile eines Konzeptverfahrens zur Vergabe seien. In der Schagenstraße sei der Schwerpunkt „Wohnen mit Kindern“ und „An der Schmit“ „Inklusives Wohnen und Wohnen mit Senioren“. Um möglichst eine große Bandbreite und Anzahl von Investoren zu erhalten, sollen die Projekte im Losverfahren vergeben werden. Es bestehe die Möglichkeit, sich nur auf ein Projekt oder aber auch auf beide zu bewerben. Die Grundstücke sollen nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben werden. Der Bebauungsplan Nr. 678 für die Schagenstraße sehe hier die Errichtung von Wohnraum und einer Kindertagesstätte vor. Dies wolle man gerade vor dem Hintergrund von knappem Bauland auch umsetzen. Stichwort: Kurze Wege für kurze Beine.
Da neben dem Aspekt des bezahlbaren, öffentlich geförderten Wohnraums auch die Klimaneutralität eine Rolle spielen solle, sei geplant, die dort entstehenden Gebäude zunächst zwingend an das unmittelbar in der Nähe gelegene Blockheizkraftwerk anzuschließen. Diese Vorgabe sei erforderlich, da das Blockheizkraft mittelfristig durch einen Fernwärmeanschluss ersetzt werden würde und die bestehenden Anschlüsse und Anlagen dann weiter genutzt werden könnten.
Beim letzten Baugrundstück „An der Schmit“, mit dem Bebauungsplan 943 werde der Schwerpunkt auf inklusives und seniorengerechtes Wohnen gelegt, da im unmittelbaren Umfeld viele fußläufig erreichbare Versorgungsmöglichkeiten vorhanden seien. Auch hier sei ein Anteil von mindestens 40 % öffentlich gefördertem Wohnraum vorgesehen. Energetische Vorgaben würden hier nicht zwingend vorgeschrieben. Trotzdem sei gewünscht, dass der zukünftige Investor möglichst nachhaltig baue. Durch wenige Vorgaben solle viel Spielraum für Kreativität bleiben.
Für beide Bauprojekte sei eine Bewertungsmatrix mit folgenden Anteilen vorgesehen:
(Bezahlbares) Wohnen 40 %, Klimaneutralität 30 %, gestalterische Qualität 30 %.
Herr Auler von der CDU-BF fragt nach, wie sich der nachhaltig bezahlbare Mietpreis des Projekts mit dem Wunsch nach nachhaltiger Bauweise in Einklang bringen lasse. Dies vor dem Hintergrund, dass nachhaltiges Bauen derzeit teuer sei und somit die Vorgabe nach bezahlbarem Wohnraum erschwere. Investoren könnten sich lediglich auf zwei der drei Bewertungskriterien stützen, um sich so in ein gutes Ranking für die Vergabe zu bringen.
Frau Fehlhaber vom Immobilienmanagement betont, dass bei diesem Projekt der Fokus auf bezahlbarem Wohnraum liege und nicht auf Klimaneutralität. Durch die derzeit bestehenden Vorgaben würde nachhaltiges Bauen trotzdem berücksichtigt werden. Die Klimaneutralität beziehe sich nicht nur auf den CO2 Ausstoß, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Gebäude. Ein externer Energieberater sei hinzugezogen worden, um das Projekt in dieser Frage zu begleiten.
Herr Auler möchte wissen, wie sichergestellt werde, dass ein Investor die Mietpreisobergrenze für die KiTa nicht automatisch festlege, sondern einen üblichen Marktpreis verlange.
Frau Fehlhaber setzt hier auf die Konkurrenzsituation der zukünftigen Bewerber. Es wäre kontraproduktiv einen Mietpreis festzulegen, der nicht langfristig gezahlt werden könne. Hierbei helfe auch das Instrument der Erbpacht, um Auswüchse zu verhindern.
Frau Müller von der SPD-BF bedankt sich für den Vortrag und bittet zu prüfen, ob der Anteil des geförderten Wohnraums noch um 10 % bis 20 % erhöht werden könne, da zurzeit viele Projekte mit gefördertem Wohnraum ausliefen und der Bedarf hoch sei. Des Weiteren bittet Sie um Information, wie das Parkproblem, welches sich nach Fertigstellung des Projekts ergeben würde, im Vorfeld gelöst werde. In der Vorlage fehle eine Aussage zu einer möglichen Tiefgarage. Neben den Parkplätzen sollten auch Flächen zum Laden und Fahrradabstellmöglichkeiten auch für Lastenfahrräder geplant werden.
Frau Fehlhaber führt aus, dass Mobilität in dem Verfahren ein Thema sein werde. Da mit einer Ausnutzung des gesamten Baufensters zu rechnen sei, werde wahrscheinlich eine Tiefgarage gebaut, die auch für die KiTa zur Verfügung stehen und Fahrradstellplätze berücksichtigen könnte. In der noch zu erstellenden Ausschreibung solle dies konkretisiert werden.
Herr Hußmann von der Grünen-BF fragt nach, welche Zeitschiene zur Umstellung vom heute fossil betriebenen Blockheizkraftwerk zur Fernwärmeversorgung vorgesehen sei.
Frau Fehlhaber teilt mit, dass bereits mit der STAWAG darüber gesprochen worden sei. Die Umrüstung werde zwar nicht in den nächsten Jahren erfolgen, der Anschluss an das Blockheizkraftwerk sei aus energetischer Sicht derzeit aber trotzdem sinnvoll, da bei der Umrüstung die bestehenden Anschlüsse und Anlagen weiter genutzt werden können. Beim Einbau einer anderen Technik wäre dies nicht mehr möglich.
Herr Hußmann bittet um Erläuterung, warum nur der Betrieb des Gebäudes klimaneutral sein solle und nicht das komplette Bauvorhaben.
Hierzu führt Frau Fehlhaber aus, dass das Bauprojekt relativ überschaubar sei und diese Vorgabe mögliche Investoren aufgrund der hohen Kosten eher abschrecken könnte.
Ratsherr Palm von der AfD spricht die unsichere Kostenkalkulation an. Zudem sei die Erbpacht für Investoren nicht so attraktiv. Er schlägt deshalb vor, die GeWoGe als städtische Tochtergesellschaft bei beiden Projekten einzubinden. Dann könne eine Eigenkalkulation entgegengehalten werden. Zumindest solle dies als alternative Lösung in Betracht gezogen werden, wenn Investoren ausblieben oder nicht überzeugen würden.
Frau Fehlhaber erläutert, dass bei dem vorliegenden Projekt der Wettbewerb eine wichtige Rolle spiele, damit man aus den vorliegenden Konzepten das Beste auswählen könne. Die GeWoGe sei selbstverständlich dazu eingeladen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen.
Herr Auler lobt das Konzept und das vorliegende Konzeptverfahren, da dieses für Brand sehr gut passe. Er sehe bei dem breit angelegten Wettbewerb auch die Vielzahl der Ideen, aus der die Stadt letztlich auswählen könne. Die geplante Kita werde auf lange Sicht gebraucht. Er schließt sich daher der Bewertungsmatrix der Verwaltung an.
Herr Hußmann unterstützt ebenfalls das Konzept. Gerade in Bezug auf die benötigten Kapazitäten für U3-Gruppen sei dies sinnvoll. Die KiTa sollte später multifunktional nutzbar sein. Seine Fraktion würde in der Bewertungsmatrix lieber 10 % bei der architektonischen Gestaltung zugunsten der Klimaneutralität in Abzug bringen.
Ratsherr Blum von der FDP findet das Konzeptverfahren innovativ und unterstützt das Projekt ebenfalls.
Herr Heuel-Fabianek von der CDU-BF betont, dass gerade Wohnen für junge Familien ein wichtiges Thema sei und er deshalb das Projekt ebenfalls als richtig und wichtig ansehe.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns weist unter Bezugnahme auf die aktuellen Einwohnermeldeamtszahlen der Tischvorlage darauf hin, wie wichtig die Entwicklung von seniorengerechten Wohnungen sei, da 33 % der Brander Bevölkerung mittlerweile älter als 60 Jahre seien. Dieses Thema werde die Bezirksvertretung auch noch in den nächsten Jahren beschäftigen.
Die Bezirksvertretung Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die Durchführung des Konzeptverfahrens zur Vergabe der städtischen Grundstücke im Erbbaurecht mit den beschriebenen Themenschwerpunkten und Auswahlkriterien zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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