30.03.2006 - 8 II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Kreb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis. Er beschließt die öffentliche Auslegung der II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 662 - Krebsstraße - in der vorgelegten Fassung.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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