09.03.2023 - 7 Bebauungsplan – Rombachstraße – zwischen Triere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.  

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 216 - Rombachstraße - im Bereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse im Stadtbezirk Aachen-Brand.

Weiterhin empfiehlt er dem Rat, die Aufhebung der Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Planbereich zwischen Trierer Straße, Heussstraße, Rombachstraße und Vennbahntrasse im Stadtbezirk Aachen-Brand zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage