14.03.2023 - 10 Jugendberufshilfe der Stadt Aachen - Sachstand ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Herr Fischer betont, wie wertvoll die Angebote und die Zusammenarbeit mit der Jugendberufshilfe aus Sicht der Schulen sei. Er selbst sei seit ungefähr 15 Jahren in involviert. Er merkt allerdings kritisch an, dass bei den berufsorientierenden und -begleitenden Maßnahmen, die mit Fördermitteln der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt würden, eine hohe personelle Fluktuation herrsche. Dies liege daran, dass die für die Stellenbesetzung zuständige Bundesagentur für Arbeit die Stellen alle drei Jahre neu ausschreiben würde. Somit würden die Ansprechpersonen ständig wechseln. Es wäre sinnvoller, wenn multiprofessionelle Teams an den Schulen eingerichtet werden könnten mit einer städtischen und konstanten Berufseinstiegsbegleitung. Ebenso befürworte er die Einrichtung einer neuen Stelle im IT-Bereich für Unterrichtsprojekte.

 

Frau Drews erläutert, dass die Verwaltung sehr bewusst den Schwerpunkt auf die Darstellung der drittmittelfinanzierten Angebote der Jugendberufshilfe gelegt habe und nicht – wie bei den Jahresberichten – das gesamte Portfolio. Es bestehe die Wahrnehmung, dass es für die Jugendhilfeträger zunehmend herausfordernder werde, sich in den entsprechenden Ausschreibungsverfahren für Zuschläge gegenüber anderen Anbietern durchzusetzen. Es werde deutlich, dass Jugendhilfeträger durch den meist begrenzten Kostenrahmen nicht mehr so attraktiv wie private Anbieter seien. Hieraus folge, dass Jugendhilfeträger – auch der öffentliche Träger – Verfahren in den letzten beiden Jahren verloren hätten. Die Vorlage verfolge das Ziel, zu verdeutlichen, dass irgendwann die Situation eintreten werde, dass der Haushalt nicht länger durch generierte Drittmittel entlastet bzw. erhöht werde. Dies könnte zur Folge haben, dass junge Menschen nicht mehr in dem bekannten Umfang unterstützt werden könnten, was für die Jugendhilfelandschaft in Aachen ein großer Verlust wäre. 

 

Frau Griepentrog bekräftigt dies.

 

Frau Schmitt-Promny erkundigt sich danach, worin sich die Gewinner der Ausschreibungsverfahren auszeichnen würden, aus welchen Gründen die Angebote preiswerter seien und was dies für die Qualität der Angebote bedeuten würde. Ihr sei nicht klar, wie die Jugendberufshilfe von den entscheidenden Gremien in der Bundesagentur bewertet werde. Das System funktioniere ihrer Ansicht nach gut. Zudem erkundigt sie sich danach, wie die Zusammenarbeit mit den Berufskollegs im Bereich der Berufsorientierung sei.

 

Frau Drews bestätigt, dass eine solche Kooperation stattfinde.

 

Frau Brokmann stellt fest, dass die Bundesagentur für Arbeit im Rahmen der Diskussion als Verhinderin einer stabilen Jugendberufshilfe und als auslösender Faktor für die hohe Personalfluktuation sei. Sie erläutert, dass die Maßnahmen im berufsorientierenden und -begleitenden Bereich, wie z.B. ASA („Assistierte Ausbildung“), ebenso ausgeschrieben werden müssten wie andere Maßnahmen. Die finanziellen Mittel würden aus den Beiträgen der Arbeitnehmer*innen zur Arbeitslosenversicherung entnommen, das bedeutet, jede*r Arbeitnehmer*in zahle hierfür. Gleichzeitig habe die Bundesagentur nicht nur die Unterstützung junger Menschen im Blick, aus den Beiträgen würden sich auch beispielsweise das Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld sowie Qualifizierungen und Weiterbildungen für Arbeitslose finanzieren. Daher habe sich die Bundesagentur an konkreten Richtlinien zu orientieren. Sofern Angebote von Trägern vergleichbar seien, sei die Bundesagentur verpflichtet, das preisgünstigste Angebot auszuwählen. Darüber hinaus falle die Qualität der Angebote lediglich mit 30 % bei der Entscheidung ins Gewicht. Somit gebe es kaum einen Spielraum mehr Gewicht auf die Qualität zu legen, so sehr sie selbst die Jugendberufshilfe schätze.

 

Frau Griepentrog dankt Frau Brokmann für die Erläuterungen und betont die Wertschätzung beider Ausschüsse für die Jugendberufshilfe.  

Reduzieren

Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage