05.04.2006 - 4 Bebauungsplan Nr. 874 - Schloss-Rahe-Straße -Än...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Beyer erläuterte anhand von Folien die Vorlage und teilte mit, dass der Umweltausschuss der Planung, den Mühlenteich jeweils zur Hälfte als Wohnbaufläche und als Grünfläche auszuweisen und die verbleibende Wasserfläche in einem späteren Bebauungsplanverfahren wasserrechtlich zu sichern, zugestimmt habe. Weiterhin informierte sie darüber, dass der Eigentümer des Baugrundstückes sich für die auch von der Bezirksvertretung bevorzugte Planvariante B 1 entschieden habe. Hinsichtlich der Prüfung, ob die Anlegung eines Lärmschutzwalls entlang der Kohlscheider Straße sowie eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit möglich sei, lägen noch keine Ergebnisse vor.

 

Für die CDU-Fraktion stimmte Bezirksvertreter Mattes dem Beschlussvorschlag zu und wies darauf hin, dass die Bezirksvertretung bereits seit langem bemüht sei, die von der Kohlscheider Straße ausgehenden Lärmimmissionen zu reduzieren. Er hoffe in diesem Zusammenhang auf eine positive Resonanz bezüglich des Lärmschutzwalls, der mit dem aus dem Baugebiet stammenden Erdaushub errichtet werden könne.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies Bezirksvertreterin Schmitt-Promny darauf hin, dass der Vorschlag, einen Lärmschutzwall mit dem Erdaushub des Baugebietes zu errichten, auf einen Antrag ihrer Fraktion zurückgehe. Sie stimmte dem Beschlussvorschlag ebenfalls zu und regte an, den Altbaubestand im Bereich des Mühlengeländes aus städtebaulicher Sicht nach Möglichkeit zu erhalten und einer neuen Nutzung zuzuführen.

 

Für die SPD-Fraktion stimmte Bezirksvertreter Hamann-Hensell der Vorlage ebenfalls zu und machte deutlich, dass zwischen seiner Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Einigkeit über die Errichtung eines Lärmschutzwalls bestanden habe.Auf die Fragen von Bezirksvertreterin Schmitt-Promny sowie der Bezirksvertreter Mattes und Knörzer führte Frau Beyer aus, dass

 

-                      von der westlichen Seite des Wohngebietes aus eine fußläufige Verbindung vorgesehen sei,

-                      der Verlauf der Schoß-Rahe-Straße nicht verändert werden solle. Geplant sei, die Fahrbahn im Bereich vor dem Mühlengelände mit Pflastersteinen zu versehen, um die Situation optisch zu verbessern und gleichzeitig eine Verkehrsberuhigung herbeizuführen,

-                      eine verkehrliche Anbindung des Wohngebietes über die Straße An der Rahemühle wegen der geringen Fahrbahnbreite, der dort ansässigen Kindertagesstätte und der Garagenhofsituation nicht geplant sei.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nahm den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und der Behörden gemäß § 4 Abs.1 BauGB einstimmig zur Kenntnis.

Sie empfahl dem Planungsausschuss einstimmig, den Aufstellungsbeschlusses A 121 aufzuheben und gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung sowie gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 874 -Schloss-Rahe-Straße- in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Außerdem empfahl sie dem Planungsausschuss, die Änderung Nr. 99 des Flächennutzungsplanes 1980 öffentlich auszulegen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage