27.04.2023 - 11 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 992 - Roerm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die Fraktion Die Linke vertritt Herr Beus die Auffassung, dass man mit diesem Projekt die Chance auf eine städtebauliche Aufwertung vertue. Die Qualität des Entwurfs halte man nicht für ausreichend und in etlichen Punkten für verbesserungsbedürftig, insbesondere kritisiere man jedoch die Lage des geförderten Wohnungsbaus. Es sei offensichtlich nicht gelungen, den Vorhabenträger zu einer stärkeren Durchmischung zu bewegen, so dass nun ausschließlich die geförderten Wohnungen direkt zur Roermonder Straße hin angeordnet worden seien. Dieser Planung könne man so nicht zustimmen.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan Nr. 992 - Roermonder Straße / Rütscher Straße - in Anwendung des § 4a (3) BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

  • Innerhalb der Festsetzung Nr. 1 - Art der baulichen Nutzung – wird die Zulässigkeit eines Blockheizkraftwerks herausgenommen.
  • Ergänzung der Festsetzung Nr. 4.9: Innerhalb des W3 dürfen die überbaubaren Flächen durch Anlagen für Wärmepumpen überschritten werden.

Er empfiehlt dem Rat weiterhin, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 992 - Roermonder Straße / Rütscher Straße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Die Linke)

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Anlagen zur Vorlage