25.04.2023 - 17 Pflegeeltern gem. § 33 SGB VIII - Elterngeldähn...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Braun-Kurzmann dankt der Verwaltung für die Vorlage. Ihrer Ansicht nach seien elterngeldähnliche Leistungen für Pflegefamilien längst überfällig gewesen. Es werde immer schwieriger, Pflegefamilien zu finden, diese Leistungen könnten einen neuen Anreiz schaffen. Es sei notwendig, das Thema öffentlichkeitswirksam und im Kinder- und Jugendausschuss zu besprechen und gemeinsam zu überlegen, wie die Bedingungen weiter verbessert werden könnten.   

Die Anforderungen im Hinblick auf eine professionalisierte und verstärkte Begleitung von Pflegeeltern würden stetig ansteigen, aber auch den Pflegeeltern würde immer mehr abverlangt. Daher sei eine gute Unterstützung und Begleitung der Pflegeeltern von großer Bedeutung, insbesondere bei Kindern mit (drohender) Behinderung. Der für diese Kinder zuständige Landschaftsverband Rheinland (LVR) leiste hier jedoch aus ihrer Sicht zu wenig. Bei einer guten Begleitung könnten sicherlich auch Kinder im Alter von 6-8 Jahren in Pflegefamilien leben. Es wäre in jedem Fall sehr bedauerlich, wenn das Angebot wegbrechen würde. Es handele sich um einen wichtigen Baustein und eine Form der Hilfen zur Erziehung.

 

Frau Scheidt weist auf einen Pflegegipfel auf Bundesebene hin und schlägt vor, ein solches Format auf kommunaler Ebene durchzuführen und gemeinsam die möglichen Optionen auszutauschen. Für sie sei es erschreckend, dass die Gesellschaft immer weniger in der Lage zu sein scheine, sich um Kinder mit einer schwierigen Vorgeschichte zu kümmern.  

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Er beschließt, dass elterngeldähnliche Leistungen im ersten Jahr der Familienpflege gemäß

§ 33 SGB VIII gezahlt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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