27.04.2023 - 9 Bedarf an Ganztagsplätzen für Kinder an Grundsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Do., 27.04.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Fischer erklärt, dass seine Fraktion natürlich dem Beschlussvorschlag zur Einrichtung von zehn neuen OGS-Gruppen zustimmen werde. Seiner Ansicht nach, sei der Bericht aber beschönigend. Aus Gesprächen mit Leitungen entnehme er, dass in der Praxis immer noch viel mehr OGS-Plätze, mehr Personalstellen und auch mehr Raumkapazitäten notwendig seien, um den Bedarfen aller Familien gerecht zu werden und eine gute pädagogische Arbeit machen zu können. Er appelliert an alle, dies in die Haushaltsberatungen mit einzubringen.
Frau Griepentrog erläutert, dass die Ausführungen von Herrn Fischer zu einer inhaltlichen Evaluation der OGS führen könnte. Heute sei aber nur die Refinanzierung der Gruppen zu beschließen.
Herr Brötz ergänzt, dass die Inhalte der Vorlage der Wahrheit entsprächen. Ziel der Vorlage sei nicht gewesen die OGS inhaltlich zu evaluieren, die Zufriedenheit mit den Arbeitszeiten abzufragen oder den Fachkräftemangel zu thematisieren, sondern die Grundlage zu schaffen um die entsprechenden Mittel beim Land beantragen zu können.
Er führt aus, dass die Stadt Aachen die Landesmittel für die OGS-Förderung im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW erheblich um kommunale Mittel aufstocken würde. Natürlich könnte immer noch ‚Mehr gemacht‘ werden. Für die Familien deren Kinder noch auf der Warteliste stünden, sei es natürlich eine Belastung. Dies müsse aber angesichts der Kinder die bereits einen Platz haben in Relation gesehen werden. Außerdem würden im Verlauf eines Jahres häufig noch Lösungen für die Kinder auf der Warteliste gefunden werden, das zeigte sich auch in der Grundschule Mataréstraße. Die Verwaltung würde auch Lösungen für die Grundschule Schönforst aufzeigen. Sobald es die Personalsituation erlaube, sei auch hier die Leitung bereit eine weitere Gruppe zu schaffen.
Herr Auler bekräftigt Herrn Brötz und stellt dar, dass die Versorgungsquote von 86% eine gute Vorarbeit darstelle. Nun müsse die Feinarbeit geleistet werden und der Ausbau gehe auch weiter bis der Bedarf gedeckt werden könne. Neben den personellen Grenzen gäbe es natürlich auch räumliche Grenzen. Diese seien nicht allein damit gelöst, dass zusätzliche Anbauten geplant würden, denn die Schulflächen seien endlich.
Frau Griepentrog ergänzt, dass daher gemeinsam das Raumprogramm für Grundschulen inklusive OGS beschlossen und priorisiert worden sei. Dies werde nun abgearbeitet wie auch dem Vortrag von Herrn Lambertz entnommen werde könnte.
Herr Fischer widerspricht Herrn Auler insofern, als dass in dieser Quote auch die Angebote ‚Schule von 8 bis 1‘ miteingerechnet seien. Diese Mittagsbetreuung reiche aber nicht. Die Versorgungsquote für eine Betreuung bis 16 Uhr sei niedriger. Um diese zu erhöhen seien zusätzliche Anstrengungen des Landes und der Stadt nötig, insbesondere wegen der bevorstehenden gesetzlichen Änderung bzgl. des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung.
Herr Menzel plädiert dafür sich nicht zu sehr an den Zahlen aufzuhalten, sondern zusammenfassend festzuhalten, dass die Stadt schon sehr viel in diesem Bereich unternommen habe, es aber noch mehr werden müsse.
Frau Jonas-Frank teilt mit, dass sie die Ausführungen nachvollziehen könne. Eine Lösung zu finden bedeute ggf. eine halbe Gruppe mehr anzubieten. Dies bedeute, dass noch mehr Kinder in dadurch noch engeren Räumen betreut würden, was eine noch höhere Betreuungsleistung für die Erzieher*innen bedeute.
Frau Nositschka teilt mir, dass sich auch die Eltern mit der Vorlage beschäftigt hätten. Aus Elternsicht würde die Schaffung der weiteren zehn Gruppen begrüßt. Sie hätten aber nicht ganz die Systematik der Finanzierung und der Festlegung des Personalschlüssel zum 15.10. verstanden.
Herr Kaldenbach antwortet, dass es sich um ein zweistufiges Verfahren handele. Bis zum 31.03. müsse die Kommune die voraussichtlichen OGS-Plätze zum darauffolgenden Schuljahr melden. Daraus ergebe sich der Finanzrahmen, den das Land – vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts des Landes - der Kommune zur Verfügung stelle. Daraufhin fänden die Abstimmungen mit den Schulen statt, die in den heute vorgelegten OGS-Plan münden würden. Sobald dieser vom Ausschuss verabschiedet werde, erfolge seitens der Verwaltung die Mitteilung an die Schulen und die Träger, mit welchem Budget sie für das kommenden Schuljahr rechnen könnten. Damit seien die Schulen und Träger handlungsfähig für die Personalplanung. Am 15.10. fände dann die konkrete ‚Spitzabrechnung‘ über die tatsächlich zustande gekommenen Plätze statt. Auf dieser Basis erfolge der endgültige Landeszuschuss. Die Stadt finanziere die OGS-Gruppen zusätzlich mit erheblichen Eigenmitteln, sodass bisher immer alle geplanten Gruppen finanziert werden konnten.
Frau Griepentrog ergänzt, dass nach wie vor das Angebot ‚Schule von 8 bis 1‘ nachgefragt würde. Es würde den Schulen nicht aufgezwungen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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