10.05.2023 - 9 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 - Franz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Hucke (Grüne) hält fest, dass der Vorhabenträger sich als Bestandhalter derart aufgestellt habe und so für mehr Qualität und Nachhaltigkeit stünde. Kleinteilige Änderungen müssten vorgenommen werden.

 

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 991 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.

 

Er beschließt einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 

Der Rat beschließt weiterhin einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, den Bebauungsplan Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - gemäß § 4a (3) BauGB in Anwendung des § 13 BauGB wie folgt vereinfacht zu ändern:

-               Die Zufahrt der Tiefgaragen wird um 4,0 m vom Nachbargebäude abgesetzt. Die Höhe der Tiefgarage wird im Einfahrtsbereich um 0,3 m auf 169,10 NHN (GH T2) erhöht. Die Schriftlichen Festsetzungen unter 3.1 werden angepasst.

-              Die Höhenpunkte (A, B, C) der auf der Baulinie festgesetzten Wand werden um 72 cm reduziert, weitere Höhenpunkte A1, A2, C1 werden hinzugefügt und in den Schriftlichen Festsetzungen 3.2 angepasst.

-              Das Tiefgaragengeschoss/Zwischengeschoss des rückwärtigen Solitärs wird in der nord-westlichen Ecke des Plangebietes um 65 m² und mit ihr die auf der Baulinie zu errichtende Wand um 5,4 m erweitert. Das Zwischengeschoss wird zusätzlich bis zur Baulinie um 105 m² erweitert und eine Höhe GH 4 mit 2,95 m über dem Tiefgaragengeschoss von 170,55 NHN festgesetzt.

-               Der breite Mittelteil der Fläche für das Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Allgemeinheit wird Richtung Südwesten verschoben und um 27 m vergrößert.

-               Die Baugrenze an der südwestlichen Ecke des Hauses 2 wird um 2° um maximal 20 cm nach Süden aufgefächert.

-               Für nutzungsbedingte Anlagen, die zwingend der natürlichen Atmosphäre ausgesetzt sein müssen, werden anstatt 10 m² je Gebäude 10 m² je Dachfläche zugelassen.

-               Für Aufzugsüberfahrten wird die maximale Grundfläche von 8 m² auf 10 m² erhöht.

-               Für Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung wird der Rücksprung von der Außenkante - mit Ausnahme der Dächer an der Franzstraße - von 3 m auf 1 m reduziert.

-               Der transparente obere Wandabschluss wird anstatt mit 1,10 m auf eine Höhe von 0,7 bis 2,3 m festgesetzt.

-               Die Zulässigkeit von Nebenanlagen wird um eine Trafostation ergänzt.

 

Darüber hinaus beschließt er einstimmig den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Franzstraße, Karmeliterstraße und Boxgraben gemäß §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/bi/to020?TOLFDNR=119317&selfaction=print