10.05.2023 - 6.1 Erlass einer Satzung zur Durchführung einer Bef...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium:
- Rat der Stadt Aachen
- Datum:
- Mi., 10.05.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Ratsherr von Thenen (CDU) hält fest, dass seine Fraktion sich in der Vergangenheit immer für einen qualifizierten Mietspiegel ausgesprochen habe. Man möchte nicht, dass die Mieter und Vermieter weitere unnötige Belastungen erfahren, weshalb man sich gegen den Erlass dieser Satzung ausspreche. Es werde vorgeschlagen, die Satzung noch einmal zu überarbeiten, um sie dann gegebenenfalls beschließen zu können.
Ratsherr Dr. Breuer (Grüne) führt aus, dass ein qualifizierter Mietspiegel rechtsicher sein solle, um eine Rechtssicherheit gewährleisten zu können. Diese Rechtssicherheit sei nur dann gegeben, wenn statistisch signifikante Daten vorlägen, die man aus der Befragung gewinnen könne. Daher sei man für diese Satzung, die dazu beitrüge, dass das Ausfüllen des Fragebogens eine pflichtige Aufgabe für Bürger*innen sei, um so einen qualifizierten Mietspiegel erstellen zu können. Fraktionsintern sei gesagt, dass man sich mit dieser Vorlage einverstanden zeige und man in ihr ein Instrument zur Rechtssicherheit sehe.
Ratsfrau Wallraff (SPD) führt aus, dass die SPD-Fraktion sich diesem Vorschlag anschließe. Es sei wichtig, dass der Mietspiegel alle Informationen beinhalte, weshalb man wolle, dass die Vorlage umgesetzt wird.
Ratsherr Baal (CDU) hält fest, dass man ohne Satzung bereits in der Vergangenheit qualifizierte Mietspiegel erarbeitet habe, in denen die gewünschten Daten erfasst wurden und so einen Rechtsfrieden schaffen konnte. Mit Blick auf die zu verabschiedende Satzung hält er fest, dass bei Androhung von Bußgeldern die Rückmeldequote der Befragten höher sein könnte und die erhobenen Daten früher zur Verfügung stünden. Er verweist auf den umfangreichen Fragenkatalog mit Fragen, die teilweise für die Miethöhe irrelevant wären. Man wolle zum Jahresbeginn 2024 einen qualifizierten Mietspiegel in Kraft setzen. Es sei unter Umständen einfacher gewesen, auf die bisher bestehenden Methoden zurückzugreifen, anstatt auf eine Satzung, die einen Antwortzwang mittels Androhung von Ordnungsgelder vorsieht.
Ratsherr Beus (Die Linke) hält fest, dass der Mietspiegel ein gutes Instrument sei, um Frieden zwischen Mietern und Vermietern zu schaffen.
Ratsherr Helg (FDP) hält fest, dass er sich für die FDP-Fraktion den Ausführungen der CDU-Fraktion anschließe. Er spricht sich für eine Reduzierung des Fragenkataloges sowie die Wiedervorlage aus.
Ratsfrau Braun (Grüne) führt aus, dass man bereits im WLA entsprechende Diskussionen geführt habe und dass diese Diskussionen bei der Verwaltung auf offene Ohren gestoßen seien, weshalb der Fragenkatalog um 11 Fragen reduziert worden sei. Man sehe kein Problem, die Satzung nicht beschließen zu können.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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62,9 kB
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