01.06.2023 - 9 e-Tarif AVV / NRW

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Bünten präsentiert zum Thema.

Herr van den Hurk regt an, dass es wünschenswert sei, den Zeitraum nicht monatsbezogen auszuwerten, sondern grundsätzlich immer 30 Tage ab erster Nutzung.

Er frage sich, ob diese Anpassung angedacht sei.

Es handele sich ja zunächst einmal um ein Pilotprojekt, was man noch evaluieren werde, berichtet Frau Bünten.  

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Beschluss:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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