23.05.2023 - 9 Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII - Fortsc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Brötz erläutert, dass der Wortlaut der gesetzlichen Regelung in § 78 des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) – nämlich das Bestreben des öffentlichen Jugendhilfeträgers zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und geförderter Maßnahmen – in Aachen stets sehr ernst genommen worden sei. Noch bevor die Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften überarbeitet worden sei, habe es eine interkommunale Recherche gegeben mit dem Ergebnis, dass die derart breit aufgestellte Landschaft mit insgesamt fünf AG’s in Aachen eine Besonderheit in NRW darstelle. Die Verwaltung habe von den hilfreichen, konstruktiven und manchmal auch kontroversen Austauschen in den AG’s sehr profitiert. Dennoch sei die Notwendigkeit gesehen worden, die Geschäftsordnung zu überarbeiten, da sich zwischenzeitlich viele Änderungen in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Fachbereich und bei den Trägern ergeben hätten. Es habe auf der einen Seite aktive und selbstorganisierte AG’s gegeben, andere hätten eher geruht. Darüber hinaus seien oftmals Fragen nach der Mandatierung aufgekommen und zum Verhältnis zwischen den AG’s, der Verwaltung und der Politik. Mit dem heute vorgelegten Entwurf der Geschäftsordnung werde das Nötige geregelt ohne zu kleinteilig zu sein, damit genügend Gestaltungsfreiheit für das dynamische Feld der Jugendhilfe verbleibe. Der Entwurf sei vorab mit den gewählten Vertretungen aus der Trägerlandschaft und in den derzeitigen AG’s für die Bereiche KiTas und Kindertagespflege sowie OGS intensiv besprochen worden. Die Verwaltung habe die eingegangenen Anmerkungen aus den AG’s in der zu Beginn der Sitzung ausgelegten Synopse mit dem Entwurf gegenübergestellt und ihrerseits bewertet (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem). Bei der Bewertung habe die Verwaltung zwischen redaktionellen und inhaltlichen Anmerkungen differenziert.

 

Frau Braun-Kurzmann dankt der Verwaltung für die übersichtliche Synopse. Ihrer Ansicht nach sei eine gute Lösung gefunden worden, nachdem der ursprüngliche Entwurf der neuen Geschäftsordnung lediglich eine AG für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen habe und im nun überarbeiteten Entwurf drei AG’s gebildet werden sollen. Sie vermisse allerdings den Themenbereich der stationären und ambulanten Hilfen zur Erziehung. Dies sei bislang eine eigenständige AG gewesen. Darüber hinaus erkundigt sie sich, ob es sich bei dem Entwurf um einen Rahmen handele, den die einzelnen AG’s bei Bedarf und ihren jeweiligen Besonderheiten entsprechend anpassen könnten, beispielsweise im Hinblick auf die Besetzung oder einen fachlichen Austausch.

 

Herr Kaldenbach erläutert, dass die AG’s insgesamt gröber nach Leistungsbereichen zusammengefasst worden seien. Der Bereich Hilfen zur Erziehung werde in die AG Jugend involviert. Es sei auch denkbar, dass die AG’s Arbeitskreise mit weiteren Spezialisierungen bilden. Es handele sich bei dem vorgelegten Entwurf allerdings um einen Geschäftsrahmen, der nicht individuell von den AG’s verändert, wohl aber gefüllt werden sollte. Die Verwaltung werde die AG’s unterstützen, hierfür benötige sie jedoch einen einheitlichen Rahmen um handlungsfähig zu bleiben. Dies stehe seiner Ansicht nach aber nicht im Widerspruch dazu, dass sich die Träger in den AG’s austauschen und die Arbeit in der AG gestalten könnten. Der fachliche Austausch sei sogar vielmehr eine der Kernaufgaben der AG’s. Die AG’s könnten auch ihre Tagesordnungen eigenständig festlegen. Im Hinblick auf die Besetzung könnten die vom Kinder- und Jugendausschuss gewählten Träger selbst bestimmen, welche Personen sie in die AG‘s entsenden wollen.

 

Herr Simons begrüßt den Entwurf außerordentlich. Die vorgeschlagenen drei AG’s seien seiner Ansicht nach gut gewählt. Er regt an, die Anmerkung der AG KiTas und Kindertagespflege zu § 2 „Mitgliedschaft“ zu berücksichtigen. Es sei zwar sinnvoll, dass die Dauer der Mitgliedschaft an die jeweilige Wahlperiode geknüpft sei. Allerdings solle nicht der zeitliche Zwang entstehen, dass sich die AG unmittelbar nach der Neukonstituierung des Kinder- und Jugendausschusses ebenfalls neu zusammensetzen muss. Er empfiehlt daher die Aufnahme des Hinweises aus der AG, dass die AG’s bis zur Neubesetzung geschäftsfähig bleiben.

 

Frau Scheidt weist darauf hin, dass es sich hierbei um eine redaktionelle Änderung handele. Sie schlägt vor, im Anschluss an die Beratung über den Entwurf der Geschäftsordnung unter Berücksichtigung der redaktionellen Änderungen insgesamt abzustimmen. Hierüber herrscht Einvernehmen.

 

Frau Vallot erkundigt sich danach, ob ausschließlich anerkannte Träger der freien Jugendhilfe Mitglieder in einer AG sein dürften oder ob beispielsweise auch Vereine wie Elterninitiativen oder die IG Kindertagespflege aufgenommen werden könnten.

 

Herr Kaldenbach erläutert, dass es sich bei Elterninitiativen um anerkannte Träger handele. Ebenso könne der Jugendamtselternbeirat als ein gesetzlich vorgeschriebenes Gremium der Jugendhilfe ein Mitglied in der AG KiTa und Kindertagespflege sein. Dies treffe auf die IG Kindertagespflege jedoch nicht zu.

 

Frau Scheidt empfiehlt, dass sich der Jugendamtselternbeirat vor der Neukonstituierung der AG’s mit den freien Trägern diesbezüglich abstimme. Weiterhin bittet sie die Verwaltung darum, künftig Informationen zu den AG’s und zumindest die Sprecher*innenteams auf der städtischen Internetpräsenz zu veröffentlichen.

 

Bezugnehmend auf die Empfehlung von Frau Scheidt erkundigt sich Frau Mendes, ob die Träger in der AG KiTa und Kindertagespflege darüber entscheiden müssten, ob der Jugendamtselternbeirat ein Mitglied bleiben könne.

 

Herr Kaldenbach erläutert, dass die Regelungen vorsähen, dass sich freie Träger mit Beginn der neuen Wahlperiode um die Mitgliedschaft in einer AG bewerben könnten und dass schlussendlich der Kinder- und Jugendausschuss hierüber entscheide. In der Vergangenheit hätten sich Träger oftmals zusammengeschlossen und eine gemeinsame Vorschlagsliste eingereicht. Diese könne auch beispielsweise den Jugendamtselternbeirat berücksichtigen.

 

Frau Scheidt dankt allen freien Trägern für die Mitarbeit an der neuen Geschäftsordnung. Sie schlägt vor, die redaktionellen Änderungen mit zu beschließen, ansonsten solle den Einschätzungen/Bewertungen der Verwaltung gefolgt werden. Hierüber herrscht Einvernehmen.

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Beschluss (geändert):

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis mit den redaktionellen Änderungen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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