01.06.2023 - 14 Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Zusätze:
- Die Unterlagen wurden nachgereicht.
- Datum:
- Do., 01.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Becker bedankt sich bei Herrn Kaldenbach und seinem Team für die Vorlage und die aufwendigen Berechnungen. Seine Fraktion begrüße den Entwurf, da er die Familien mit kleinen und mittleren Einkommen entlaste. Er sei froh, dass durch die Verteilung von starken zu schwachen Haushalten eine haushaltsneutrale Lösung habe gefunden werden können.
Herr Winkler teilt mit, dass die Elternschaft ebenfalls mit der Vorlage einverstanden sei und die Umverteilung grundsätzlich befürworte. Allerdings sei es auch schwierig, es müsste auch den Eltern erklärt werden, die nun mehr bezahlen müssten.
Herr Fischer teilt mit, dass seine Fraktion ebenfalls zustimmen werde. Dies entspräche dem, was seine Fraktionen schon vor einigen Jahren beantragt habe. Er freue sich daher über den vorgelegten Vorschlag und hoffe, dass dem zugestimmt werde.
Herr Auler stellt fest, dass es sich nicht um eine ‚Entlastungspolitik‘, sondern um eine ‚Umverteilung‘ handele. Es sei fraglich, ob es tatsächlich haushaltsneutral sei, wenn sich dadurch die Anmeldesituation ändere.
Er kritisiert darüber hinaus den Sprung zwischen der Einkommensgruppe 2 und 3. Er stellt in Frage, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit derart anders sei, dass sie einen 2,5-fachen Erhöhungsfaktor des Elternbeitrages rechtfertige.
Frau Griepentrog erklärt, dass diese Grenzen nicht zufällig seien, sondern sich an der bisherigen und an der KiTa-Beitragssatzung orientieren würden.
Frau Haring erklärt, dass dieser Sprung zwischen Einkommensgruppe 2 und 3 auch ihrer Fraktionen aufgefallen sei und aus ihrer Sicht die Stufen linearer festgelegt werden müssten.
Frau Griepentrog stellt fest, dass die Eltern aus der Einkommensgruppe bis 87.000 € auch vorher 139 € hätten zahlen müssen.
Frau Heider teilt mit, dass sie die Anmerkungen nachvollziehen könne. Sie weist aber darauf hin, dass es schwierig sei, Grenzen festzulegen, an denen niemand etwas auszusetzen habe. Für sie stehe das Positive im Vordergrund: Es sei eine haushaltsneutrale Umverteilung zugunsten der unteren Einkommensgruppen gefunden worden.
Herr Kaldenbach erläutert, dass die Festlegung der Einkommensgruppe veränderbar sei. Dies liege rechtlich im Gestaltungsspielraum der Kommune. Allerdings wären dann, aufgrund der Geschwisterregelung, auch die Elternbeitragssatzung für die KiTa und Kindertagespflege anzupassen. Dies würde bedeuten, das gesamte Satzungszurecht zu überarbeiten.
Historisch betrachtet habe die Verwaltung die Beitragstabelle des Landes übernommen. Es habe nie eine vollständige Harmonisierung stattgefunden. Die Stufen über einen Faktor mathematisch herzuleiten sei auf den ersten Blick ansprechend, würde aber seiner Meinung nach in der Sache nicht zielführend sein.
Herr Menzel gibt Herrn Auler und Frau Haring recht, auch er wünsche sich mehr Linearität.
Frau Braun teilt mit, dass sich die Komplexität einer Gesellschaft nicht in zwei, aber auch nicht in sechs Kategorien einordnen lasse. Es gebe ganz verschiedene Modelle und die schlagen sich im Geldbeutel wieder. Die vorgelegte Tabelle sei eine deutliche Verbesserung zur vorherigen Tabelle. Sie könne dem so zustimmen. Der Sprung zwischen der Einkommensgruppe 2 und 3 werde von den kritisierenden Personen als zu groß dargestellt.
Herr Hellmann plädiert ebenfalls dafür diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung heute zu folgen, da die bisherige Regelung zur Absenkung der Elternbeiträge zum 31.07.2023 auslaufe. Nur so könne den Eltern eine Absenkung der Beiträge auch im kommenden Schuljahr gewährleisten werden. Sollte doch Änderungsbedarf bestehen, könnte auch im laufenden Jahr für das nächste Jahr eine neue Regelung getroffen werden.
Frau Griepentrog meint, dass Linearität ein gutes Prinzip sein möge. Dies sei aber auch bisher nicht als Grundprinzip festgelegt gewesen.
Frau Dr. Giesen stellt fest, dass sie mit ihrer Kritik nicht eine Verschiebung auf die unteren Einkommensgruppen bezweckten. Sie würden feststellen, dass Familien, die in die 3. Einkommensgruppe fallen stark betroffen seien. Sie würde sich wünschen, dass diese Gruppe weniger und dafür die höheren mehr belastet würden.
Herr Kaldenbach antwortet, dass die höchste Einkommensgruppe auf einen Betrag von 220 € rechtlich gedeckelt sei. Eine Linearität sei auch bisher nicht gegeben gewesen. Sie sei jetzt erstmalig in den oberen Klassen eingeführt worden.
Herr Auler bleibt bei seiner Argumentation, die untere und die rechte Spalte der Tabelle sollte beibehalten werden, aber der Sprung von 19.000 € zwischen Jahreseinkommen der Einkommensgruppe und 2 und 3 sei nicht zielführend.
Frau Schmitt-Promny erwidert, dass sie Herrn Auler in seiner Argumentation folgen könnte, wenn diese Beitragssatzung gerade ganz neu entstünde. Da sie aber im Zusammenhang mit der Entstehungsgeschichte und der vorherigen Satzung und der dortigen Einkommensgruppe 5 (ebenfalls 139 € Elternbeitrag für Jahreseinkommen bis 87.000 €) zu sehen sei, könne sie dem Vorschlag der Verwaltung so zustimmen.
Herr Auler teilt mit, dass seine Fraktion dem nicht zustimmen werde.
Herr Hellmann fragt - für den Fall, dass der Vorschlag der Verwaltung abgelehnt würde -, ob dann die Beiträge ab dem 01.08. wieder erhöht würden.
Frau Griepentrog bestätigt dies, da dann wieder die alte Satzung gelte. Sie fasst zusammen, dass unterschiedliche Meinungen dazu bestehen würden, was in Ordnung sei und lässt über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Finanzausschuss und dem Rat der Stadt, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangeboten in der Primarstufe der Schulen der Stadt Aachen (Offene Ganztagsschulen), zuletzt geändert durch den 7. Nachtrag vom 17.06.2020, in der vorgelegten neuen Fassung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
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