08.12.2004 - 30 Appell 'Sozialer Konsens für Aachen'hier: Antr...

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Beratung

 

(Hierzu war zur Sitzung ein Antrag von Ratsherrn Schnitzler als Tischvorlage verteilt worden.)

 

Für die Fraktion der Grünen bezieht Ratsherr Schabram zu dem gemeinsam von SPD, Grünen und PDS unterbreiteten Tagesordnungsantrag Stellung und führt u.a. aus, dass es hierbei um einen grundsätzlichen Richtungswechsel hin zu einem „Sozialen Konsens für Aachen“ gehe. Dieser beinhalte, dass die Verunsicherung von Mietern der gewoge abgeschlossen, die Diskussion hierüber beendet und eindeutig klargestellt werde, dass die gewoge nicht veräußert werde. Dies gelte auch für andere städtische Gesellschaften mit Gewinn-Ausschüttung, wie die STAWAG, die ASEAG und den Stadtbetrieb. Dies bedeute allerdings aber nicht, dass alles so bleibe wie es sei, sondern dass die Überlegungen für einen „Konzern Stadt“ weiter gefördert, die StädteRegion weiter ausgebaut und die Aufgaben im Rahmen des kommunalen Einflusses zu erledigen seien. Weiterhin werde hierüber klar dargelegt, dass gegenüber städtischen Beschäftigten keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen würden, andererseits aber bei den Personalkosten eine deutliche Einsparung erfolgen müsse. Mit diesem Appell werde der Oberbürgermeister aufgefordert, ein Bündnis für Ausbildung und Arbeit zu initiieren und die Opposition des Rates an die Diskussion im Wahlkampf erinnert mit dem Ziel, diesem Appell zuzustimmen. Eine derartige Bürgerinitiative habe es bisher in Aachen noch nie gegeben und daher sollte der Rat diesem Appell mit großer Mehrheit folgen.

 

Für die Fraktion der SPD begrüßen Ratsherr Schultheis und der Vorsitzende, Ratsherr Höfken, diesen Appell und zeigen sich erfreut über die heute im Rat der Stadt hierzu anstehende existenzielle und wichtige Entscheidung. Der Soziale Konsens habe in Aachen am 26.09.2004 mit dem Wechsel der Mehrheitsverhältnisse einen enormen Erfolg erzielt, deutliche Akzente gesetzt und es habe sich gezeigt, dass es gut funktionierende Bürgerbewegungen gebe, die sich gegenseitig ergänzen würden. Als wichtige Schlüsse aus diesem Appell bezeichnet er die Zukunftsvorsorge für Unternehmen, die beinhalte, dass diese im Konzern Stadt nicht nur eine Besitzstandswahrung erhalten würden, sondern ein Ausbau erfolge, damit diese sich am Markt behaupten und mit der Privatwirtschaft konkurrieren könnten.   

Der Bildungs- und auch der Weiterbildungsbereich müsse beispielsweise mit Blick auf die Ergebnisse der Pisa-Studie weiter ausgebaut und gefördert und hier eine Struktur geschaffen werden, in welcher die Kräfte sich optimal entwickeln könnten. Als weiterer Bereich wird die Verwaltung der Stadt angesprochen, wo es sicherlich zu weiterem Personal-Abbau kommen müsse, hier aber keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden dürften und es vielmehr darum gehe, die Verwaltung zu modernisieren und die Anliegen der Bevölkerung durch motivierte VerwaltungsmitarbeiterInnen erledigen zu lassen.

Auf die Arbeit und Situation der ASEAG und gewoge wird später eingegangen und u.a. dargelegt, dass es nicht Ziel sein könne, die Mieten in den gewoge-Wohnungen zu erhöhen und dadurch die Gewinne für die Stadt Aachen zu erhöhen. Ein besseres Ergebnis für die Stadt dürfe sich nicht negativ auf die Mieter auswirken.       

 

Der Vorsitzende der Fraktion, Ratsherr Einmahl, und Ratsherr Baal beziehen für die CDU Stellung zu dem unterbreiteten Appell und merken zunächst an, dass dieser Appell zwar sehr schön klinge, bei näherer Durchleuchtung sich aber ihres Erachtens ein reiner Show-Effekt ergebe.

Die Diskussion um die gewoge sei abgeschlossen und hier stelle sich entweder die Frage, eine angemessene Rendite von 4 % zu erzielen oder den Mietern weiterhin preiswerten Wohnraum anzubieten.

Beim öffentlichen Nahverkehr müsse auf die Realitäten geachtet und beispielsweise gesehen werden, dass künftig eine Ausschreibung aller Linien und Netze nach europäischen Richtlinien erfolgen müsse. Daher sei zu hinterfragen, ob das, was für die städtischen Mitarbeiter bezüglich der Kündigungen gelten soll, auch für Mitarbeiter in städtischen Gesellschaften gelten werde. Die CDU-Fraktion habe zudem bisher nie eine Beschlusslage zur Privatisierung des Stadtbetriebes betrieben und stehe insofern nicht im Gegensatz zu diesem Punkt des Appells.

Die Erhaltung der Betreuungs-, Bildungs- und Weiterbildungsangebote werde als plakative Aussage angesehen und hier hänge auch sehr viel von den vom Land zu erwartenden Zuschüssen ab, um diese Angebote in der bisherigen Form erhalten zu können. Je nach Situation müsse hier von Fall zu Fall entschieden werden und mit Blick zurück sei es unvermeidbar, auch notwendigerweise einmal eine Einrichtung zu schließen.

Insofern könne die CDU-Fraktion grundsätzlich nur den letzten Satz des Appells unterstützen und nicht den gesamten Appell, denn dieser sei in der unterbreiteten Formulierung so nicht zustimmungsfähig.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion werde im Übrigen mit diesem Appell der Eindruck erweckt, dass Menschen vor gewissen Gefahren geschützt würden, die allerdings nie ernsthaft bestanden hätten. So sei beispielsweise auch von Seiten der CDU-Fraktion nie ein Verkauf von ASEAG oder STAWAG in Erwägung gezogen worden. Dieser Appell sei ihres Erachtens schwach formuliert  und die Begründung nicht nachdrücklich vorgetragen worden. Die Formulierungen in dem Appell reichten der CDU-Fraktion nicht für eine Zustimmung aus und daher werde sie sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

 

Seitens der FDP-Fraktion führt Ratsherr Pabst aus, dass durch diesen Appell kein einziger Arbeitsplatz sicherer werde. Er spricht in diesem Zusammenhang den Inhalt der Koalitionsvereinbarung von SPD und Grünen an, in welchem diese Punkte in dieser Form nicht enthalten seien und hinterfragt die Ernsthaftigkeit des unterbreiteten Appells. Seines Erachtens sei es mit Blick auf das Wohlergehen der Stadt nicht sehr verantwortungsvoll, durch derartige Appelle Privatisierungen und betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen. Sei dieser Appell allerdings nicht ernst gemeint, dann sei dies verantwortungslos gegenüber den städtischen Mitarbeitern. Aus den dargelegten Gründen könne die FDP-Fraktion dem unterbreiteten Appell „Sozialer Konsens für Aachen“ nicht zustimmen.

 

Seitens der PDS entgegnet Ratsherr Müller auf die Ausführungen der CDU- und FDP-Fraktion und hält die gegen den Appell vorgetragenen Argumente für nicht stichhaltig. Durch diesen Appell werde wichtiges Vertrauen geschaffen, es erfolge hiermit eine sehr weit reichende Festlegung und dies werde auch als wichtiger Mosaikstein in einem Gesamtgefüge für alle möglichen Bereiche angesehen. Hierbei handele es sich zudem um ein sehr breites Bündnis mit vielen Beteiligten, dem in dieser Form zugestimmt werden sollte. Sicherlich gebe es seinerseits auch weitergehende Vorschläge, dieser Appell sei aber als Minimalkonsens anzusehen und werde daher von ihm unterstützt. Er spreche die Hoffnung aus, dass der Appell auch im Rat der Stadt eine breite Mehrheit finde.

 

Ratsherr Schnitzler -UWG- begrüßt diesen Appell sehr nachdrücklich und sieht hierin eine Prioritätenliste in die richtige Richtung. Mit der Zeit werde sich zeigen, wie weit man mit dem Appell gekommen sei und ob dieser eventuell noch ausgedehnt werden müsse.

Er verweist auf die von ihm hierzu unterbreiteten Änderungsvorschläge mittels Tischvorlage und empfiehlt insbesondere zu Punkt 1 eine Ergänzung dahingehend, dass auch die Wasserentsorgung in den Händen der Stadt bleiben soll.

 

Nach Beendigung der Aussprache verweist Bürgermeisterin Ströbele als Vorsitzende auf den hierzu unterbreiteten Änderungsantrag von Ratsherrn Schnitzler und den Antrag von SPD, Grünen und PDS und lässt hierüber getrennt abstimmen.

 

Für den Änderungsantrag von Ratsherrn Schnitzler werden 2 Stimmen abgegeben bei 1 Stimmenthaltung. Damit wird dem der Originalniederschrift beigefügten Antrag mehrheitlich nicht gefolgt.

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Beschluss:

 

 Bei 32 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und Stimmenthaltung der übrigen Ratsmitglieder beschließt der Rat der Stadt mit Mehrheit den Appell „Sozialer Konsens für Aachen“.

Der Appell der Bürgeraktion Solidarisches Aachen ist der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

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